IV* Codex. L.l. Tit. 47. Ne rei militarisComitibusvelTribunis etc.
diesem Gerichte belangt oder gezwungen werde, vor demsel-ben Prozess zu führen. Denn Wir drohen dem Coines undseinen Beamten eine Strafe Ton 50 Pfunden Goldes an, wennsie ienes Verbot übertreten sollten. Geg. am 27. Aug. 416»nnter dem 7ten Cousulate des Kaisers Theodosius und deindes Palladius.
3. Die Kaiser Theodosius und V ' alenlinianus an denAna tolius, Mag. milit.
Niemand von Denen, welche in dem Gefolge der hochan-<veselienen Heerführer angestellt gewesen sind, darf sich nachAblauf der für den Kriegsdienst bestimmten Zeit in die Ge-meinschaft der Staatsugenten einschleichen, noch auch die Er-laubniss erhalten, für den ersten unter den Staatsagenten Ge-1 ifte zu betreiben. Würde es sich aber Jemand beikommenlassen gegen dieses Verbot Unserer Hoheit zn handeln, sosoll er seines Amtes verlustig gehn und mit der Einziehung -eines DriUheils seiner Güter bestraft werden. Geg. zu Cou-stantinopel, am 28. Jan. 443, unter dem 2ten Cousulate de«Maximus und dem des Paterius.
4. Dieselben Kaiser an den Nomu«, Mag. qffi.e.Wir verordnen, da»a die Heerführer und besonders die-jenigen, welchen die Völker, auf die man vorzüglich ein wach-* A.u"'e haben muBf, nahe kommen, sich an den Grenze"selbst aufhalten, die Kriegsleute bis zu der vorgeschriebene»Zahl vervollständigen (worauf der Magister militum sei» 0besondere Aufmerksamkeit zu richten hat) und sie täglich i»den Waffen üben sollen. Auch sollen sie für gehörige ß e 'sichtiguiig und Ausbesserung des Lagers Sorge tragen. De«Heerführern so wie den Befehlshabern des Lagers bestimme"Wir für die verschiedenen, dabei erforderlichen Leistungen d e °IQ teil Theil des für die Grenzwächter ausgesetzten Gehalte*»welchen der Magister niiütum nach seinem Ermessen zu vC'theilen hat. Geg. zu Constanthiopel, am 12. Sept. 443, unW*dein 2ten Consulate des Maxiinus und dem des Pateri" 3 '* Eine griechische Constitution.
Siebenundvierzigster Titel.
Ne rei militaris üomitibus vel Tribunis
lavacra praestentur.
(Dati den Comüibut oder Tribunen des Kriegsivcsens keine Vüde>
de"
errichtet werden sollen.)
1> Die Kaiser Arcadiu «, Honorius und Theodosius <W*Anthemius , l'rarf. Vraet.Wir hegehren, das» die Städte und deren Curien mit all