246 Codex. L. I. Tit. 40. De officio Hecloris Provinciae.
gen Stand gesucht wird, insofern nur die Griiude derselbenbewiesen sind, als auch wenn ein Vormund einzusetzen, einCnrator zu bestellen ist, oder auch mit seiner Bewilligung einfleissiger Sclave die Freiheit von seinem Herrn empfängt.Ancb werden gewiss den gerechten Wünschen der Söhne dieWünsche der Väter begegnen, ihre Rinder, da ihnen diessfrei steht, der väterlichen Gewalt zu entlassen, und sie hier-durch zu noch grösserem Gehorsam zu ermuntern, da diesedann selbst einsehen, dass sie ihnen (den Vätern) für dieBefreiung aus jenen heiligen Fesseln eine gesteigerte Ehr-furcht schuldig sind. Geg. am 27. Decbr. 359, unter deinConsulate des Eusebius und Hypatius.
2. Die Kaiser Valentini anus undMartianus an den Tatia-nnt, Fraef. Praet.
Wir befehlen, dass in dieser Stadt Jährlich nur dreiPrätoren von ausgezeichnetem Hufe nach dem Ermessen desSenates eingesetzt werden sollen, welche die vorkommendenAngelegenheiten zu betreiben und sich den gebührenden Amts-handlungen ausschliesslich zu unterziehen haben, dass aberauch diese drei Prätoren aus denen gewählt werden sollen,welche in dieser berühmten Stadt ansässig sind, nicht aberaus den Einwohnern der Provinzen. Auch kann Derjenigenicht zu dem Amte eines Prätors gelangen, welcher ans denProvinzen wegen anderer Angelegenheiten in diese Stadt ge-kommen ist, sondern dies wird, wie schon gesagt, Mos De-nen gestattet, welche hier ihren Wohnsitz haben, jedoch der-gestalt, dass Dieselben auf keine Weise zu irgend einein A«f*wände wider ihren Willen veranlasst werden' sollen, sonder«das, was sie spenden wollen, ihrer Willkühr überlassen blei-be. Geg. zu Constantinopel, am 18. Decbr. 450, unter dem7ten Consulate des Kaisers Valentinianus und dem desAvienus.
Vierzigster Titel.
De officio Rectoris Provinciae.(Von dem Amte eines Statthalters in der Provinz.)
1. Der Kaiser Alexander an den Julianus.Der Statthalter der Provinz kann bei der Untersuchung 1eines Betruges die dabei vorkommende Frage über das Eigen-thiim an einer Sache zugleich mit entscheiden. Geg. am 27-März 234, unter dein 2ten Consulate de» Maxiinus »"^dem des Urbanus.