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Codex. L. I. Tit. 29. De officio Magislri militum.
4. Der Kaiser Anastnsius an den Joannes, Mag. milit.in Ilhjrien.
Wir befehlen, dass die Kriegsmäniier oline den ausdrück-lichen Befehl Unserer Hoheit nicht versetzt werden sollen,damit ihnen nicht der Sold, welchen sie in ihrem vorigenStandquartier empfangen haben, geschmälert werde. Sollte»ich jedoch eine triftige und dringende Ursache dazu finden,so ist es theils deine Pflicht, theils die des Praefectus Prae-torio, die öffentliche Sicherheit und Wohlfahrt zu berücksich-tigen, Uns ohne Vorzug sofort darüber Bericht zu erstattenund sowohl die Ortschaften anzuzeigen, aus welchen, alsauch die, in welche die Kriegsmäniier versetzt worden sind,so wie den Namen der grössten Äbtheilüng, in welcher sichdie zu versetzenden Krieger befinden und den Betrag ihresSoldes, besonders aber die Ursache, aus welcher sie versetztwerden sollen, damit auf einen solchen Bericht das IVö'thigevon Unserer Hoheit angeordnet werden könne.
5. Der Kaiser Jus tinianns an den Zeta, den hochangesehe-nen Mag. milit. in Armenien, im l'ontus Pulemoniacut und inden übrigen Bezirken.
Da Uns durch Gottes Gnade die Römische Herrschaft ver-liehen worden ist, so haben Wir es auch, kraft der Uns ob-liegenden Sorgfalt und Umsicht, für nölhig gehalten, für Ar-menien, für den Pontus Polamoniucus und für die übrigenBezirke durch gegenwärtige Verordnung einen besondern Ma-eisler militum einzusetzen und so haben Wir denn dich da-zu erlesen, der du Uns durch deine früheren Thaten schonrühmlichst bekannt bist und weil Wir das feste Vertrauen zudir hegen, du werdest diesem Amte genügend Torstehen; ha-ben auch gewisse Provinzen, nämlich das grosse Armenien,welches das innere genannt wurde, und zwar den Anziteni-schen, Jngilenischen, Aslyanischen, Sophenischen und Sopho-nenischen Bezirk, in welchem auch Martyropolis liegt, so wiedeu Belabitenischen Bezirk und das obere und untere Arme-nien, und den Pontus Polemoniacus nebst allen in denselbenbefindlichen Heerführern deiner Aufsicht unterworfen und dasAmt eines Comes von Armenien gänzlich aufgehoben; auchuntergeben Wir dir die sämmtlicheu Abtheilungen (der Kriegs-leute) nicht nur diejenigen, welche Wir gegenwärtig neu er-richtet, sondern auch die, welche Wir aus den im Oriente i" 1activen Dienste befindlichen Heeren (praesenlalibus) ausgeho-ben haben, obwohl Wir -dadurch die Zahl der Heere keiueS-weges vermindert haben, indem Wir mehrere Mannschaften,ohne hierdurch dem Staate Kosten und Beschwerden zu ver-ursachen, hinzugefügt, andere wieder weggenommen haben,