Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
236
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236 Codkx. L. I. Tit. 28. De officio Pracfecli urbi.

und als ob dem Priifecten des Getreidemarktes die ausschliess-liche Aufsicht über diesen Geschäftszweig 1 gestaltet wordensei, so übertragen Wir (hiermit) dem genannten Stadtpräfectendieses Amt ebenfalls, jedoch dergestalt, dass hierdurch dasAmt des über das Getreidewesen gesetzten Priifecten nichtaufgehoben ist, sondern dass beide Behörden, je nachdem esin ihren Gesehäftskreis einschlägt, die Aufsicht über die öffent-lichen Lebensmittel führen und ihre Aemter auf die Weisemit einander theilen sollen, dass der Untergebene das Ver-dienst des Vorgesetzten anerkenne, der letztere aber auch sei»höheres Ansebn nur insofern geltend mache, als es mit demAmte des Getreidepriifecten, wie schon der Name zeigt, be-stehen mag. Geg. zu Mailand, am 2. Apr. 365, unter dem(Jonsulate der Kaiser Valentinianns und Valens.

2. Dieselben Kaiser an den Stadlpriifeclen Ampeliu».

Was dir nach dem Inhalte der früher erlassenen Gesetzenicht unbekannt sein kann, wirst du auch IJnserm Befehlegemäss gehörig zu beobachten wissen, dass du nämlich an kei-nen Einwohner der Provinz eine Vorladung ergehen lassendaj-fst, es müsste denn derselbe einer deiner Beamten oder einsolcher Einwohner dieser berühmten Stadt sein, welcher desAufruhrs angeklagt ist.

3. Die Kaiser Valens, Gr atianus und V alcnlinianusan den Sladlpriifeclen Rufinut.

Die Würde des Stadtpräfecten hat den Vorrang vor allenührigen städtischen Aemtern nnd es kann derselbe (der Stadt-präfect) auch einen Einfltm auf die Verwaltung der letzteminsoweit äussern, als er nicht die A,mts- und Ehrenrechte derInhaber verletzt. Geg. am 13. Jul. 376, unter dem 5len (Joii-sulate des Kaisers Valens nnd dem des Kaisers Valenti-nianus des Jüngern.

4. Die Kaiser V alcnlinianus, Theod osius und Arcadius

an den Severinus, Com. sue'r. larg.

Wir thun dir zu wissen, dass Gemeinheiten (Collegien)jeder Art, welche sich in der Stadt Constantinopel befinden,so wie alle Bürger und Einwohner unter dem Stadtpräfectenstehen. Geg. zu Mailand , am 15. Apr. 391, unter dem Cou-»ulate des Tatianus und Syminachus.

5. Der Kaiser T hco dosius an den Sladlpriifeclen Conslanti" 1 '

Der Primicerius, welcher dir hei Verwaltung deines Ai""les zur Seite steht, soll im Laufe der zwei Jahre, währen"welcher er nach altem Herkommen dieses Amt bekleiden inusS»