Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
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208
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208 CotoEX. L. I. Tit. 19. De precibus imperatori offcrendis etc.

Neunzehnter Titel.

De precibus imperatori offerendis et de quibusrebus supplicare liceat, vel non.

(Von den an den Kaiser zu richtenden Hinschreiben und inwelchen Angelegenheiten man suppliciren dürfe, in wel-chen nicht.) '

1. Die Kalter Diocletianu* und Maximianusan die Firmina.

Obwohl der Stand eines Sclaven ztf Vorlegung eines Bift-Schreibens nicht Wohl geeignet ist, so hat Uns dennoch dieSchwere des gegen deinen Herrn begangenen Verbrechens,so wie das Beispiel lobenswerther Treue, welches du in Be-zug auf die Bestrafung des an demselben verübten Mordesgegeben, veranlasst, den Praefectus praetorio (an den du dichnoch w'enden magst,) durch eine am Rande deiner Bittschriftangebrachte Verordnung anzuweisen, dass er sich vom Inhaltedeines Schreibens unterrichten, gegen die Verbrecher eine Un-tersuchung verhängen und nach Vorschrift der Gesetze diehärteste Strafe über dieselben aussprechen soll. Greg, am 8.Oct. 290, unter dem 4ten (Konsulate des Kaisers Diocletia-nu» und dem 3ten des Kaisers Maximi anus.

2. Der Kaiser Constantinus an den Stadtprlifcctcn S ev erui.

Wenn Mos davon die Bede ist, dass Wir durch ein Re*Script dein Schuldner einen Aufschub für die Erfüllung sei-ner Verbindlichkeiten bewilligen sollen, so mag es demselbenfrei stehen, eine Supplik einzureichen. Wenn aber die Unter-suchung der ganzen Sache niedergeschlagen und das Haupt-geschäft selbst seine Wirkimg verlieren soll, so würde die«nicht ohne grossen Nachtheil der Gegenpartei geschehen kön-nen, weshalb denn auch ein Gesuch um Niederschlagung einerauf die Entscheidung der Sache selbst Bezug habenden Aus-flucht nicht stattiindeu kann. Geg. zu ]\icäa, am '23. Mai325, unter dem Consulate des Paulinus und Julianus.

3. Der Kaiser Constantius an dag Volk.Es ziemt sich nicht, etwas zu verlangen, was die Staats-casse beeinträchtigt oder den bestehenden Gesetzen zuwid 61 "ist. Geg. am 30. Sept. 354, unter dem 7ten Consulate desKaisers Constantius und dem 3ten des Caesar Co»*stantinus.

4. Die Kaiser Gralianut, Valentinianu» und Theodo-sius an den Florus, l'raef. I'raet.

Alle Rescripte, welche in Angelegenheiten der Schuld«e r »