Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
188
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188 Codkx. L. I. Tit. 17.' Ds velcre jure enucleamlo etc.

einen ehrenvollen Frieden erlangen nnd es geschehen Hess,dass Wir nickt bloss Unserin gegenwärtigen, sondern auchallen nächstkommenden und noch späteren Zeitaltern die heil-samsten Gesetze geben konnten. §. 13. Wir haben Uns da-her von der Nothwendigkeit überzeugt, dieses Gesetz au alleUntertlianen zu erlassen, damit denselben nicht unbekannt blei-be, vor welcher Verwirrung und Unregelmässigkeit sie be-wahrt und welcher Ordnung und rechtlicher Sicherheit sie im»tbeilhaftig geworden sind, so wie dass sie für die Zukunftdeutliche, kurze nnd für Jedermann zugängliche Gesetze ha-ben, deren Sammlungen sich ein Jeder leicht anschaffen kann»weshalb es denn keines übertriebenen Geldaufwandes mehrbedarf, um eine Menge überflüssiger Ilechtsbücher an sich z"bringen, sondern nunmebro die Anschaffung (der Gesetzsamm-lungen) den Wohlhabenden, wie den Dürftigen für einen ganzgeringen Preis möglich ist und also für eine kleine Summegrosse Weisheit erworben werden kann. §. 14. Sollte abervielleicht in dieser so grossen Sammlung von Gesetzen, wel-che aus einer unermesslichen Bücherzahl zusammengestelltworden ist, hier und da eine Wiederholung vorkommen, sowird dies Niemand tadeln können, sondern ein Jeder diese«Umstand the : ls der Unvollkoimnenheit der menschlichen J\at» rzuschreiben, "weil Alles mit dein Geiste umfassen und in kei-nem Stücke fehlen nur der Gottheit angehört, nicht aber dieSterblichen bezeichnet (wie auch die Alten ausgesprochen ha-ben), theils aber auch bedenken, dass eine Wiederholung, di ebei manchen, jedoch nur wenigen Stellen angebracht ist, nie' 1 'ohne Nutzen und nicht ohne Unsere Absicht geschehen sei-Denn entweder war ein Gesetz für den Zusammenhang & etverschiedenen Abschnitte so nothwendig, dass man es anführe"mnsste, oder wenn es in Verbindung mit verschiedenen ander»'vorgetragen wurde, war es unmöglich, einzelne Theile desse''ben wegzulassen, wenn man nicht das Ganze in Verwirr» 11 ?bringen wollte; auch wäre es völlig unzweckmässig gewese»»in den Theilen (eines Kechtsbuches), welche die vorzügli cü 'sten Aussprüche der Alten enthalten, Dasjenige zu trennen t'» 1 *auszuscheiden, was an verschiedenen Orten zerstreut gefund e "wird, weil hierdurch der Sinn und Geschmack des jLeser»verletzt worden wäre. Gleicherweise haben Wir es dureba 11 'nicht gestattet, Dasjenige, was durch kaiserliche .Constitutione'festgesetzt worden, in das Kechtsbuch der Pandekten aufr"'nehmen, weil das Anführen der Constitutionen selbst sc» 0hinreicht, es müssten denn zuweilen dieselben Gründe ei»* r *'ten, aus welchen eine Wiederholung gestattet war. §■ * 'Irgend ein Widerspruch wird aber in diesem Kechtsb» c \nicht vorkommen, noch auch zu finden sein, wenn Je»' al