Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
186
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186 Codex. L. I. Tit. 17. • De vetere jure enucleando etc.

Lehrer, dessen Sohne, dein Leontius, einem ausgezeichne-ten Manne, gewesenem Prätor und gewesenem Co.isul, unddem P atricius, dessen Sohne) sich in der Rechtswissen-schaft ein schönes Denkmal gesetzt haben, so wie denn auchC ratin us (Vir. il/ustr. und Com. sacr. larg.) und angesehe-ner, öffentlicher Lehrer in dieser berühmten Stadt, dazu .erwähltworden ist. Alle diese haben Wir zugleich mit dem Ste-phanus, Menna, Prosdocins, Eutolmius, Timo-theus, Leonides, Leontius, Plato, Jacobus, Con-slantinus und Joannes, horhgelahrten Männern, -welchehei dein hohen Gerichte des Praef. praet. Orient, als Sach-walter angestellt sind und von allen Seiten das Zeugniss derVortrefflichkeit bekommen, zu Abfassung eines so grosse»Werkes beauftragt. Nachdem sie mm Alle unter dein Vor-sitze des berühmten Tribonianns zusammengekommen wa'reu, um auf linsern Befehl jenes hochwichtige Werk zu ver-fertigen, so ist dasselbe mit Gottes Hülfe zu Stande gekom-men und in die oben erwähnten 50 Bücher getheilt worden.§. 10. Aber eine so hohe Verehrung haben Wir dem Alter-lliiune gezolll, dass Wir die JVainen der Gelehrten auf kein*Weise mit Stillschweigen übergehen mochten, sondern jedervon denen, welche über die Rechte geschrieben haben, in V»'sere Pandekten aufgenommen worden ist, von Uns aber blo»die Veränderung ausgeht, dass, wenn in den Schriften der-selben etwas Ueberllüssiges, Mangelhaftes oder Unpassende»vorkam, ein Zusatz oder eine Abkürzung gemacht und Al' eSauf bestimmte KecbtsregeJn zurückgeführt wurde. Hei üh»' 1 'chtii oder sich widersprechenden Meinungen wurde statt alle«"andern diejenige aufgenommen, welche die richtigere schie»)allen einzelnen Sätzen aber ein gleiches Ansehn zugeschrieben»80 dass Alles, was sich in dem Werke vorfindet, als da»Lnsrige und auf Unsern Befehl zusammengestellt erschei"''ohne dass Jemand sich unterfangen soll, Dasjenige, was in de«alten Schriften enthaften ist, mit dem, was Wir selbst uxisg e "sprochen haben, zu vergleichen, weil Vieles und maiicl lCSWichtige der Zweckmässigkeit halber umgestaltet worden ,s 'so dass Wir sogar kaiserliche Constitutionen, die in den »" e "Jiechtsbüchern angeführt wurden, nicht verschonen koii"l e "'sondern auch diese einer Verbesserung und Umgestaltung; , " 1 'terwerfen zu müssen glaubten. In diesen Unsern Vcrhe»* e 'nagen haben Wir aber, obwohl mit Beseitigung der vera'' e 'ten Ausdrücke, alles Dasjenige, was dein Zwecke des Gesetz^üls entsprechend und Zur wesentlich erachtet wurde, z» fvJialten gesucht, und aus diesem (jirunde ist denn auch j e(Zweifel, der sich unter den Schriftstellern gezeigt hatte, %aStreut worden und nichts Schwankendes zurückgebli e " e