Codex. L. 1. Tit. 17. Da vetcre jure enucleando etc.
die zwei Schreckensbücher, (ierribiles libri), welche toiia 'isserordenfIichen und Privatvergehen, so wie von öffentlichenVerbrechen handeln und welche die ganze Strenge des Gesetzesniid harte Strafen aussprechen. In diesen kommt auch Das-jenige vor, was über die Frechen verordnet ist, welche sichzu verbergen wagen und den richterlichen Befehlen den Ge-horsam verweigern, so wie die Strafen, welche an den Ver-wrtheilten oder ihren Gütern vollstreckt oder denselben zuer-kannt werden. Aber ein besonderes Buch haben Wir überdie Rechtsmittel abgefasst, welche gegen richterliche Urthel so-wohl in bürgerlichen Streitigkeiten, als in peinlichen Sacheneingewendet werden. Alles Uebrige endlich, was die alternttechtslehrer über städtische Beamte oder Decurionen, überöffentliche Aemter oder Gebäude, über Märkte, über Verspre-chungen, welche dem Staat oder der Kirche ertheilt wordensind (pollicitationibiis), über verschiedene Untersuchungen,>'ber die Abschätzung der Staatsbürger (censibus), über dieBedeutung verschiedener in der Rechtswissenschaft vorkom-mender Worte (verborum signfßcaliotie) geschrieben, oderdurch Recbtsregeln ausgesprochen haben, ist in dem 50steu•"«che, mit welchem das ganze Werk beendigt ist, enthalten.§• 9. Dies Alles wurde durch den hochberiihmten und hoch-ffelahrten Tribonianus (Mag. Esquaest. und Excons.) zuStande gebracht, welcher in der Kunst der Beredtsamkeit nicht''»iider, als in der Kechtswissenschaft ausgezeichnet, grosse,Praktische Erfahrungen bewährt und niemals etwas Höhereslind Wichtigeres gekannt hat, als die Ausführung Unserer Be-
eble s aber auch andern berühmten und gelehrten Männern ha-uen Wir die Vollendung des Werkes zu verdanken, nämlich^»» Con staut inus, (V. Illustr.) Com. sacr. larg. und«£. scrin. libell. und sacr.cognit., welcher Uns immer durch
eine Redlichkeit und sein Verdienst empfohlen gewesen ist,j e . m Th.eophilug (77, Illustr.), dein ausgezeichneten Rechts-ter, welcher in dieser berühmten Stadt die Gesetze auf daste 0r ^S u chste handhabt, und auch den berühmten und bered-te *i 01 " otueus » gewesenen Quästor, welcher in der berühm-treVt £ i ** erylus den Ztohöteni die Rechlswissenscliaft vor-He* i , en ^' r wegen seiner treulichen Ansichten und sei-fe*; k edeuteild en ll,,fes an Uns b c/ ogen und ihn an der Ver-W" ^ U i"^ A es Werkes Antheil nehmen lassen; ferner habena , I -^-"atoliusj einen ebenfalls berühmten Mann, der
a <«ser T 7 t,,s die Hechte lehrt, zu diesem Unternehmen«eil p -6 e -i- ei " en Mann, welcher von einer alten, angesehe-Bein G ° absla, , nmt > da »»wohl sein Vater, Leontius, algWird' / oss ^ ater Eudoxins (nach dem Patricias, riihm-•S*» Andenkens, gewesenem Quäslor und öffentlichem