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176 Codex. L. I. Tit. 16. De Senatusconaultis*
Sechzehnter Titel.
De Senatusconsultis.(Von den Beschlüssen des Senates.)
Die Kaiser Valentinianus, Theodosius und Arcadiutan den Senat.
Obwohl ein Schluss des Senates scLon an sich fortwäh-rende Gültigkeit hat, so behaupten Wir doch dasselbe auchvon Unsern Gesetzen und fügen hinzu, dass, wenn sich Je-mand unterfangen hätte, durch ein besonderes (heimliches) Ge-such ein Rescript auszuwirken, nach dessen Inhalte es ihmerlaubt wäre, die Gesetze zu übertreten , er mit dem Verlustedes dritten Theiles seines Vermögens und als des Verbrechens'der Erschleichung' überwiesen, mit fortwährender Ehrlosigkeithestraft werden soll. Geg. zu Heraclea, am 26. Jul. 384,tinter dem Consulate des Richoiner und des Clearchus.
Siebzehnter Titel.
De vetere jure enucleando et de auctoritatejuris prudentium, qui in Digestiv referuntur.
(Von den aus dem alten Hechte zu fertigenden Auszügen und vondem Ansehn der Kcchtsgelchrlen, welche in den Pandekten an-geführt werden.)
1. Der Kaiser Justinianus an den TrHonianus (Viro emin.)Quaest. Sacr. palat.
Mit Hülfe Gottes, welcher Unser Reich beherrscht, dasWir durch himmlische Gnade empfangen haben, führen Wirtheils" glückliche Kriege, theils erhalten und beglücken Wirden Staat im Frieden und richten Unser ganzes Sinnen der-gestalt auf den Beistand des allmächtigen Gottes, dass Wfrweder den Waffen, noch Unsern Kriegsmä'unern , noch denHeerführern und eben so wenig Unsern eignen Einsichtenvertrauen, sondern Unsere ganze Hoffnung' lediglich auf die(göttliche) Fürsicht der höchsten Dreieinigkeit setzen, von derja die Elemente der ganzen Schöpfung' ausgegangen und überden Erdkreis verbreitet worden sind. §. 1. Obwohl es nu»in alle Wege nichts Wünschenswerteres ,giebt, als die Herr-schaft der Gesetze, welche die Richtschnur in göttlichen i»>dmenschlichen Dingen enthalten und jede Ungerechtigkeit ver-hüten, so finden Wir doch, dass der Weg, welchen die ge-sammte Gesetzgebung seit Roms Erbauung und Roinulns Zeitengenommen hat, ein endloser Irrweg ist, dem der menschlicheGeist nicht folgen kann, und deshalb haben Wir es Uns ang e "legen sein lassen, den Anfang (Unserer Gesetzgebung) J' ,,£den Verordnungen der hochgelobten, früheren Kaiser zu w a "