Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
139
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COPJElü I,. 1. Tit. 5. De Uaerelicis et Maniehati* et üamarilis. 139

6. Dieselben Kaiser an den Leontius, Sladtpräfccten.

Da Nestorius, der Urheber des empörendsten Aber-glaubens, verdammt worden ist, so müssen auch seine Anhän-ger mit dem Merkmale des gleichen Namens bezeichnet wer-den und dürfen den Namen der Christen keinesweges entwei-hen; gleichwie also die Arianer von dem Arius, nach einemGesetze Constantins, seligen Andenkens, die PorphyrianerWegen ihrer Gleichheit im Unglauben von dem Porphyriugihren Namen tragen, so sollen auch die Anhänger der ruchlo-sen Lehre des Nestorius überall Nestorianer Jicisscn,damit sie auch den Namen dessen, welchem sie in Gottlosig-keit gefolgt sind, mit vollem Hechte tragen mögen. §. 1.Auch soll sich Niemand unterfangen, die glanbenswidrigeii Bü-cher des schändlichen und gottesläiignerischen Nestorius*Welche gegen die ehrwürdige Gemeinde der Rechtgläubigenund gegen die Schlüsse der hochheiligen Ephesinischen Kir-chenversainmlung geschrieben sind, zu besitzen, zu lesen oderabzuschreiben; vielmehr befehlen Wir, dass dieselben sorgfäl-tig aufgesucht und öffentlich verbrannt werden sollen, so dassbei Pieligionsgesprächen Niemand des oben genannten NamensErwähnung (Jme oder dazu Veranlassung ffebe, über einigedieser Bücher in seinem Hause in der Stadt, oder auf demLande, oder in der Vorstadt öffentlich oder heimlich Gesprä-che oder Zusammenkünfte zu halten. Alle solche Versamm-lungen verbieten Wir schlechterdings und thun allen Ueber-tretern dieses Gesetzes zu wissen, dass sie mit C'oniiscationihrer Güter bestraft werden. Geg. zu Constantinopel, am 30."»!• 435, unter dem löten Conmiinte des Kaisers TLeodo-siug und dein 4ten des lVaisers V alentinianns.

7. Dieselben Kaiser an den Florenlius, Vraef. Pracl.Die Curialen in den einzelnen Städten, welche zu irgendeiner ketzerischen Secte gehören, sollen die beschwerlichenAemter, -welche sie in Bezug auf den K.riegsstand, oders °nst bekleiden, es mögen nun dieselben mit Geldatisgaben,oder mit blos persönlichen Diensten verbunden, sein, unwei-gerlich beibehalten, damit es nicht scheine, als ob Wir denverachtuiigswerthen Männern, welche Wir Kraft gegen-wartigen Gesetzes verurthcilen wollen, irgend eine Begünsti-gung hätten angedeihen lassen. Geg. am 31. Jan. 439, unter'Jen löten (Konsulate des Kaiserg Theodosius und demdes Festus.

•Ute Kaiser Valentinianus und Martianui an den l'al-l ad ins, Vraef. l'raet.

Alle Diejenigen, welche in dieser heiligen Stadl, oder in