140 Codkx. Li I. Tit. 5. l)a FJaercticis et Manichacie et Sumaritis.
der Stadt Alexandrjen, oder in der ganzen Aegyptischen Diö'ces,oder aucli in den verschiedenen andern Provinzen dein ruchlo-sen Unglauben des Eutyches folgen, und sich also nichtzu dem bekennen, was die 318 heiligen Väter, welche inder Stadt JNicäa den katholischen Glauben begründeten, Unsüberliefert haben, was 150 andere ehrwürdige Bischöfe, diesich spater in der berühmten Stadt Constantinopel versammel-ten und mit den Alexandrinischen Bischöfen At hanasius,Theophilus und Cyrillus, heiligen Andenkens, gleicherMeinung- waren, und welchen auch die Kirchenversainiiiliiiigzu Ephesus, in der Cyrillus, seligen Andenkens, den Vor-sitz führte, und wo der Irrwahn des Nestorius verbanntWurde, in allen Stücken gefolgt ist, und welchen sich auchneuerdings die hochwürdige Kirchenversammlung zu Chalcedonangeschlossen hat, die mit den frühern C'oucilien durchgängig-übereinstimmt und das hochheilige Symbol weder durch Ab-kürzungen, noch durch Zusätze verändert, sondern die ver-derblichen Lehren des Eutyches verdammt, — (alle dieseAnhänger des Eutyches) mögen wissen, dass sie Apoili-naristische Ketzer sind; denn die verbrecherische Lehredes AjJollinaris Laben Eutyches und Dioscorits mitketzerischem Sinne angenommen. §. 1. Diejenigen also, wel-che dem Unglauben des Apollinaris nnd Eutyches zu-gethan sind, sollen erfahren, dass sie mit den Strafen, wel-che sowohl durch die Constitutionen der hochseligen , frühernKaiser gegen die Apoliinaristen, als auch durch die vonUnserer Hoheit späterhin, oder auch durch gegenwärtiges Ge-setz gegen die Ell ty chia nisten erlassenen Verordnungen be-stimmt worden sind, heimgesucht werden. §. 2. Wir befeh-len daher, dass die Apollinaristen, nämlich die Eutychiaiiiste«,welche, obwohl dem Namen nach verschieden, dennoch indem schändlichen Verbrechen der Ketzerei übereinstimmen, siemögen sich nun in dieser berühmten Stadt, oder in den ver-schiedenen Provinzen, oder in der Stadt Alexandrien, oder inder Aegyptischen Diöces aufhalten, und welche nicht glauben,was die ehrwürdigen Väter geglaubt haben, und welche auchden Aussprüchen des hochwürdigen Bischofs der Stadt Alexan-drien, Proeerius, welcher am wahren, katholischen Glau-ben hält, kein Gehör gegeben, — (dass diese Ketzer) wederBischöfe-, noch Priester, noch andere Geistliche für sich wäh-len oder anstellen sollen und, dass sowohl diesen Eutychiaiü-sten und Apoliinaristen, wenn sie sich unterfangen hätten,irgend Jemandem den Namen eines Bischofs, Priesters,* oderandern Geistlichen beizulegen, als auch Denen, welche eine«solchen Titel wirklich angenommen und geführt hätten, dieStrafe der Verbanmrng nebst dem Verluste ihres Vermögens