Pandkct. L. XI. Tll.C. Si mensor falsutn tnodum diceril. 889
der den Feldmesser nicbt geklagt werden, weil er die Con-diction wegen des Mekrgegebencn anstellen könne; denn derKäufer sei dann weiter nicht betheiligt, wenn er die Condictiouerheben könne, es miisste denn der Verkäufer nicht zahlungs-fähig sein , dann haftet der Feldmesser. §. 3, Hat hingegender Verkäufer vom Feldmesser betrogen einen grössern Kaumübergeben, so, sagt Po niponiiis folgerichtig, finde wider denFeldmesser keine Klage Statt, weil die Klage aus dein Ver-kauf wider den Käufer zuständig ist, es miisste denn auch hierder Käufer nicht zahlungsfähig sein. §. 4. Ferner schreibtP o in j> o n i u s, hafte der Feldmesser, wenn er, bei einer Klagezugezogen worden, mich bei der Angabe betrogen hat, sobaldich deshalb durch die Klage weniger erhalten habe. Wenner aber vom Richter zugezogen eine [falsche] Angabe in böserAbsicht wider mich gemacht hat, so spricht er sich nicht be-stimmt aus, ob er haften müsse; doch findet er es zulässig.§. 5. Diese Klage, schreibt Poinponius, sei dem Erben undähnlichen Personen zu ertheilen, gegen den Erben und ähn-liche Personen aber zu versagen. §. (i. Wegen eines Sclaven,[der Feldmesser ist, | sagt er, linde mehr die IMoxalklage alsdie wegen des Sonderguis Statt, wiewohl die bürgerlich recht-liche Klage wegen des letztem zuständig sei.
4. PAUL. üb. XXV. ad Ed. — Diese Klage ist eineimmerwährende, weil der Anfang sich nicht von dem Betrüge,sondern von der Uebernahme des Geschäfts herschreibt aa ).
5. ULP. lib. XXIV. ad Ed. — Wenn der Feldmesserzwar kein falsches Maass angegeben, sondern die Angabe ver-zögert hat, und dadurch es dahin gekommen ist, dass der Ver-käufer Schaden erlitten, und jener versprochen hat, das Maassbis zu einem bestimmten Tage anzugeben, so findet diese Klagenicht Statt; Pomponiiis sagt auch, dass nicht einmal eineanaloge Klage verstattet werden dürfe; man wird daher zurKlage wegen Arglist seine Zuflucht nehmen müssen. §. 1. Wenn,nachdem ein falsches Maass nugegeben worden, der Käufer wi-der den Verkäufer schon aus dem Kaufrontract geklagt hat,so kann er doch noch wider den Feldmesser Klage erheben * J ).Wenn er aber kein Interesse weiter hat, so darf der Feld-messer nicht verurtheilt werden. Wenn er aber nicht wegendes ganzen ihm fehlenden Raums wider den Verkäufer geklagthat, sondern wegen eines kleinem, so, schreibt folgerichtigP o in p o n i u s , kötiue wegen des Ueberrests wider den Feld-
Ti) Wegen des Unpassenden dieses Grundes s. Glück XI.
p. MÖ.23) Wenn er nämlich vom Verkäufer keine Entschädigung er-
ImHen hat.