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Pandect. L. XI. Tit. 5. Da aleatoribus.
Mnnicipalbehürdeii übersenden die ergriffenen Entlaufenen nndie Präsidenten der Provinz oder den Proconsul zur weiternVerfügung.
5. TRYPHON1N. Üb. I. Disp. — Wenn sich ein ent-laufener Sclnv bei den Fechtersi>ielen anwerben liisst, so kanner nicht einmal dadurch, dags er bei dieser Gefahr sein Lebenauf das Spiel setzt, der Gewalt seines Htm entgehen; dennder Kaiser Pius bat verordnet, sie jeden Kalis ihren Herrenzurückzugeben, gleichviel ob vor dein Kampfe mit den wildenThieren oder nachher, weil sie sich oft, wenn sie das |mitge-nommene] Geld durchgebracht, oder ein schwereres Verbrechenbegangen haben , um der Untersuchung oder der Gerechtigkeitder .Strafe zu entfliehen , lieber bei den Fechterspielen verdin-gen; darum müssen sie herausgegeben werden.
Fünfter Titel.De a l e at orib us.
{Von den Hamrdspivlem " ).
i. ULP. lib. XXIII. ad Ed. — Der Prätor sagt:Wenn Jemand denjenigen, bei dem ein Hasard-spiel gespielt worden, geprügelt, oder ihm einenSchaden zugefügt hat, oder zu einer solchen Zeitaus dessen Hause etwas entfremdet worden ist, sowerde ich keine Klage ert heilen; wider denjeni-gen, der des Hasardspiels wegen Ge w a It th ii t ig-k. e it verü b t h a t, w e r <l o i c h u a c h B«finde n d e r S a c h ees ahnden. §. 1. Wenn die Spieler sich unter einander be-raubt haben , so wird die Klage wegen Itauhcs nicht verwei-gert werden; denn er [der Priitor] hat nur dein, der die Spieleraufgenommen hat, die Eigenthumsklage versagt, nicht auch denSpielern, wiewohl auch sie als dessen unwürdig erscheinen«§. 2. Ingleichen ist zn bemerken, das» dem Aufnehmer wegenerlittener Prügel orter Schadens keine Klage zugestanden werde,es mag geschehen sein, wo und wann es wolle; ein Diebstahlbleibt aber |nur dann| ungestraft, wenn er im Hause und zuder Zeit, wo das Hasardspiel getrieben ward, auch wenn derTliä'ter kein Spieler getreten, begangen worden ist. Dass un-ter Haus die Wohnung und der Wohnort zu verstehen sei,liegt ausser Zweifel. §. 3. Wenn der Priitor sagt , er werdekeine Diebstahlklage ertheilen , so fragt es sich, ob dies blosauf die Strafklage gehe, oder auch wenn [der Hetheiligte] auf
17) Dieses neuere und nicht deutsche "Wort ist dem lateinischenganz und gar entsprechend ( s. Glück zu diesem Titel zuAnfang); ich habe es daher vorgezogen,weil unser: Glücks-spieler nicht so verstündlich ist.