Pandect. L. XI. Tit. 4. De fugiliuis.
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der Briefe den Nachforschenden nicht beistehen. Dieselbe Strafeist auch über den verhüllet, der die Nachsiichuiig bei sieh nichtwill geschehen lassen. Es ist auch ein Brief der Kaiser M u f.cm und ('omniod ii 8 , der eine allgemeine Bezfeluing hat,vorhanden, worin crkliirt wird, dass die Präsidenten sowohlwie die Behörden und die Garnisonsoldaten den Herren zumAufsuchen der Entlaufenen behülflich sein , wenn sie sie auf-gefunden haben, herausgeben, und diejenigen, bei denen sie■verborgen waren, gestraft werden sollen, wenn ihnen ein Ver-brechen zur Last lallt. §. 8. Jeder, wer einen Entlaufenenaufgreift, mm ihn ölfentlich vorführen. §. 4. Und mit Hechtwerden die Bebe n den zur fleissigen Bewachung ermahnt, da-mit sie nicht entwischen. ' §. ü. Unter einem Entlaufenen ver-stellt mau auch einen Herumliiiifer; dass aber ein von einerEntlaufenen geborenes Kind unter der Benennung FCiii lau fe-ner nirht begriffen sei, schreibt Laben im ersten Buche znntEdict. §. fi. Oell'entlich vorgefühlt werden diejenigen, die denAliiiiicinalbehürdeii oder öffentlichen Gerichtsdienern übergebenwerden. §. 7. Die lleissige JJewacliung gestattet auch dasAnlegen von Fesseln. §. 8. Bewacht werden sie so lange,bis sie zum Wahlvorsteher oder zum Präsidenten geführt undihre Namen, Kennzeichen, und wem jeder anzugehören angibt,den Behörden mitgetlieilt worden sind, damit die Entlaufenenum so leichter erkannt und abgeholt werden können. UnterKennzeichen sind auch Wunden 7.11 verstehen. Dasselbegilt, wenn man dies schriftlich oder in den Tempeln Ölfentlichbekannt macht.
2. CALLISTRAT. Hb. VI. Cognit. — Diejenigen, welcheblos davon gelaufen sind, müssen Uhren Herren zurückgegeben,wenn sie sich aber als Freie aufgeführt haben , pflegen siehärter bestraft zu werden.
3. ULP. lib. VII. ilc o/T. Procons.— Der Kaiser Pinshat verordnet: wer einen Entlaufenen aufsuchen will, kannden Präsidenten um Ertheilung eines Schreibens angehen, |derihm] nach Erfordern der Sache aurli einen Gerichtsdiener |mit-gil>(|, um ihm den Eingang und das Nachsuchen zu verschaffen,und es werde der Präsident auch über den eine Strafe verhän-gen, der das Nachsuchen nicht gestatten will. Auch der Kai-ser Marcus ei (heilte in einem Vortrag, den er im Senathielt, denen, die Entlaufenen nachforschen wollen, die Erlaub-nis! , die Grundstürke des Kaisers sowohl wie der Senatorenund anderer Leute zu betreten , und den Lagerstätten undSpuren der Versteckten nachzuforschen.
4. PAUL. lib. I. Smlcnliar. — Die Befehlshaber derGrenzwachen und die Garnisonsoldaten können aufgegriffeneEntlaufene mit allem Rechte im Gefängnis» festhalten. Die