PamBECT h: \l. Tit. .'<. O« quibus rebus ml ettltttem etc. 877
fasten habe«; alsdann muss der Klarer mit einer ICinrede nufdas Geschelhciie abgewiesen werden, weil jener das, was er|fiir den letztem] geleistet hat , dnreli <lie (icxrhnffKfiilirungs-oder Anftragsklage wieder erlangen kann. Derselbe Fall fin-det riicksichtlich dessen Statt, der in Auftrag des Erben selbstErbo zu sein angegeben , oder ihn sonst hat vertheSdigen wol-len. §. I. Kann Jemand, der vor Gericht befragtworden ist, ob er ei" Landgut besitze, zur Ant-wort genülliigt werden, und zum wievielstenT heile er es besitze? Ich habe geantwortet: Ja v ölenschreibt: der Besitzer des Landguts müsse zur Antwort gmiü-thigt werden, zum wievielsten Theile er das Landgut besitze,damit der Kläger, wenn Jener aussage, dass er «inen geringernAnlheil besitze, ih den Besitz des andern Theils , der nicht\erlhcidigt wird, eingesetzt werde. §. 1. Desgleichen, wennwirSicherheilsstellimg wegen drohenden Schadens verlangen' 1 );auch hier muss (der Befolgte] Antwort gehen, zum wieviel-sten Theile ihm das | hetrellende| (Mundstück gehört, um demAufhelle gemäss die Sti 1 >u!atioii einzurichten. Die Strafe des-sen , der das Versprechen nicht leistet, ist die, das* wir inden Besitz eingesetzt werden, und darum gehört es dazu, zuwissen, ob er hesilz.e.
21. — 22. — ULP. üb. AMI. ad Ed. — ÜeBerall,WO '") der Richtet es der Billigkeit entsprechend erachtet,unterliegt es keinem Zweifel, dass gleichfalls eine BefragungStatt linden müsse.
22. — 2.5. — SC AKVOI.A Kb. IV. I)»>. — Auf He-fragen des kaiserlichen IVocurators wegen einer fisralischenAnforderung; antwortete einer von |des Erblassers] Söhnen,der weder den JNachlnssbesifz empfangen halte, noch Erbe Wir,dass er Erbe, sei; haltet er hier, durch eine analoge '') Krage-kloge, auch den übrigen Gläubigern? Die. Antwort K ing da-hin" von denen, die ihn vor Gericht nicht befragt hätten, könneer ans seiner Antwort nicht belangt werden.
Zwcilcr Titel.De (piihux rebus ad rundem jiidicem ealur.<ln .tii.se/itnii; welcher Sac/mii (trrse/he Richter ungtfgkttgeH .
den soll.)
i. I'OMPOX. üb. \lll. <ld Said,!. — Wenn zvwsrh-i.
Mehreren eine Erblhelftfiigsklage, und zwischen denselben «in.Grensberifchtigurigs- oder ßemcingutitheilungsklage obs.hwcb»,
(») Cdveamwt = caveri postulemus. Glosse.
10) Vbkunqtie, s. Glück XI. |>. 251. B. 27.
11) {hmsi tmlerrogotorkt, s. Glück XI. l>. 250 sq.