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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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877
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PamBECT h: \l. Tit. .'<. O« quibus rebus ml ettltttem etc. 877

fasten habe«; alsdann muss der Klarer mit einer ICinrede nufdas Geschelhciie abgewiesen werden, weil jener das, was er|fiir den letztem] geleistet hat , dnreli <lie (icxrhnffKfiilirungs-oder Anftragsklage wieder erlangen kann. Derselbe Fall fin-det riicksichtlich dessen Statt, der in Auftrag des Erben selbstErbo zu sein angegeben , oder ihn sonst hat vertheSdigen wol-len. §. I. Kann Jemand, der vor Gericht befragtworden ist, ob er ei" Landgut besitze, zur Ant-wort genülliigt werden, und zum wievielstenT heile er es besitze? Ich habe geantwortet: Ja v ölenschreibt: der Besitzer des Landguts müsse zur Antwort gmiü-thigt werden, zum wievielsten Theile er das Landgut besitze,damit der Kläger, wenn Jener aussage, dass er «inen geringernAnlheil besitze, ih den Besitz des andern Theils , der nicht\erlhcidigt wird, eingesetzt werde. §. 1. Desgleichen, wennwirSicherheilsstellimg wegen drohenden Schadens verlangen' 1 );auch hier muss (der Befolgte] Antwort gehen, zum wieviel-sten Theile ihm das | hetrellende| (Mundstück gehört, um demAufhelle gemäss die Sti 1 >u!atioii einzurichten. Die Strafe des-sen , der das Versprechen nicht leistet, ist die, das* wir inden Besitz eingesetzt werden, und darum gehört es dazu, zuwissen, ob er hesilz.e.

21. 22. ULP. üb. AMI. ad Ed. ÜeBerall,WO '") der Richtet es der Billigkeit entsprechend erachtet,unterliegt es keinem Zweifel, dass gleichfalls eine BefragungStatt linden müsse.

22. 2.5. SC AKVOI.A Kb. IV. I)»>. Auf He-fragen des kaiserlichen IVocurators wegen einer fisralischenAnforderung; antwortete einer von |des Erblassers] Söhnen,der weder den JNachlnssbesifz empfangen halte, noch Erbe Wir,dass er Erbe, sei; haltet er hier, durch eine analoge '') Krage-kloge, auch den übrigen Gläubigern? Die. Antwort K ing da-hin" von denen, die ihn vor Gericht nicht befragt hätten, könneer ans seiner Antwort nicht belangt werden.

Zwcilcr Titel.De (piihux rebus ad rundem jiidicem ealur.<ln .tii.se/itnii; welcher Sac/mii (trrse/he Richter ungtfgkttgeH .

den soll.)

i. I'OMPOX. üb. \lll. <ld Said,!. Wenn zvwsrh-i.

Mehreren eine Erblhelftfiigsklage, und zwischen denselben «in.Grensberifchtigurigs- oder ßemcingutitheilungsklage obs.hwcb»,

(») Cdveamwt = caveri postulemus. Glosse.

10) Vbkunqtie, s. Glück XI. |>. 251. B. 27.

11) {hmsi tmlerrogotorkt, s. Glück XI. l>. 250 sq.