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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
Seite
868
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I'anuect. L. X. TU. i- lil t'xkibentlum.

17. ULP. lib. IX. dr omn. tvibitn. Wer einen Scla-ven im geschwächten Zustande, oder mit ansgeschlagcnem Augeausgeliefert hat, der inuss zwar von der klage auf Ausliefe-rung freigegproclie.il werden; denn er liat die Auslieferung be-wirkt, und eine Auslieferung in dieser Art verhindert die di-recte Klage nicht; der klüger kann aber wegen dieses Scha-dens aus dem Aquilischen Gesetz klagen.

18. luEM lib. VI. Opin. Wenn eine Handschriftdurch Zahlung- der Schuld ungültig' geworden und die Pfänderfrei geworden sind, so kann der («laubiger wider jeden Andernals den Schuldner auf Auslieferung der auf diesen Conlrartbezüglichen Urkunden klagen.

19. PAUL. üb. IV. Epilnm. Alfeld. Auf Ausliefe-rung kann Jeder klagen, der ein Interesse dabei hat. Ks fragteeiner um Math , ob diese Klage die Wirkung- haben könne,dass die Jlechnungen seines Gegners , an deren Auslieferungihm sehr viel lag, ausgeliefert würden? Alan hat geantwortet:das bürgerliche Hecht dürfe nicht zur (Jhicane werden, unddie Worte nicht falsch gedrehet , sondern es müsse der Sinnderselben richtig aufgefasst werden; denn nach dieser Aus-legung könne auch ein irgend einer Wissenschaft liollissenerbehaupten, es sei ihm an Auslieferung- dieser oder jener I5ii< hergelegen, weil, wenn dies geschehen und er sie gelesen hätte,er Belehrung und Bildung daraus schöpfen würde.

21). fcLP. lib. II. Regul. Behufs der Kinleitung- einerUntersuchung kann wegen Verbrechen der Sclaven zur Kr-inilteluiig der Mitschuldigen auf Auslieferung Klage erhobenwerden.