Pandect. L. IX. Tit. 4. De noxalibus aciionibm. 797
und einem Vorübergehenden Solingen zugefügt hat, noch Artdieser Klage, eine Klage erlJieilt werden; denn dass jene|<lirert| nicht Statt linden könne, ist klar, indem das Bildweder auf einem Hegen-, noch einem Wetterdach ausgestelltwar. Dasselbe, sagt er, sei zu beobachten, wenn ein Gefa'ssans einem Netze gefallen ist, worin es aufgehangen gewesen,und Schaden angerichtet hat, weil die gesetzmässige und prä-torische Klage nicht Statt hat. §. 13. Jene Klage ist abereine Volksüage, und geht |nach der Einleitung des Verfah-rens | 21 ) auf den Erben und ähnliche Personen über; gegendie Erbau aber nicht, weil sie eine Strafklage ist.
(j. PAUL. üb. XIX« ad Ed. — Dieses Edict beziehtsich nicht blos am' Städte und Dörfer, sondern auch auf l,and-strassen über welche gewöhnlich Passage Statt findet. §. 1.Laban sagt, es hübe dieses Interdict nur Statt, wenn Etwasbei Tage herabgeworfeu worden ist, und nicht, wenn beiWacht; allein an manchen Orten ist auch bei Nacht Passage.§. 2. Der Hcwohner muss seine und der Seinigen Schuld yer-treten. §. 3. Ist Etwas von einem Schilfe herabgeworfeuworden, so findet wider den Vorsteher des Schiffes eine ana-loge Klage Statt.
7. (iAJ. lib. VI. ad Jul. prov. — Wenn der Körpereines freien Menschen durch Etwas, was herausgeworfen oderecossen worden, verletzt worden ist, so berechnet der liich-ter" das verlegte Arztlohn und die übrigen auf die Heilung ver-wendeten Kosten , und überdies noch die Arbeit, welche jenernicht hat verrichten können, oder künftighin darum, dass er un-tiichli'- dazu gemacht worden, nicht mehr wird verrichten können.Eine Schätzung der Wunden oder Entstellungen findet nicht Statt,weil der Körper eines freien Menschen keiner Schätzung unterliegt.
Vierter Titel.
De v <> x a l i bus actio n i b u s.(Von den JXoxalklugcn.)1. GAJ. lib. JI. ml lul. ]>rov. — Noxalklagen heissendjeieni"eii Klagen, welche ans keinem Contraria-, sondern auseiner INoxti ') und Uebellhat [unserer] Srl.iven wider uns nn-gestellt werden. Der Erfolg und die Wirkung dieser Klagenist die dass , wenn wir verurtheilt worden sind , uns frei-
21) Dieser Zusatz nach Glück X. 401.
22) Nora hat drei BedeutungenS ( s. 1, nsson. h. v. ) 11 denSchaden den ein Sclav nnger'n-biet hat; 2) das Vergehen,woraus der Schaden enlstanden ist, in welcher Bedeutung esnieist mit lotmiilllere ronslruirt wird; 3) die Strafe dafür,in welcher letzten Bedeutung: Auslieferung an Schadens Statt,dein Sinn entspricht.