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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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759
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Pandäct. L. VIII. Tit. 6. OuoiiKidm. Servitutes amiituntur. 759

ren angefangen hat, so dass dir auch weher kein Recht, dasVermächtnis« auszuschlagen, zukommen kann, indem dir dasLandgut nicht mehr gehört.

20. SCAEVOLA IIb. I. Regtil. Durch Gebrauch wirdeine Dienstbarkeit erhalten, wenn derjenige selbst, welcherdazu berechtigt ist, und wer in seinem Namen 50 ) sich imBesitz befindet, oder ein Tagelöhner, ein Gast oder Arzt, oderwer sonst zu dem Eigenthiimer zum Besuch kommt, oder einPächter, oder Nutzniesser,

21. PAUL., lib. V. Sentenüar. wenn auch der Nutz-niesser im eigenen Namen,

22. SCAEVOLA lib. I. Rrgul. und wer endlich über-haupt den Weg als eine Berechtigung gebraucht hat,

23. PAUL. lib. V. Sentenüar. mag er zu unsermLanägute kommen, oder von demselben zurückgehen,

24. SCAEVOLA Hb. I. Regulär. und selbst wennes ein Besitzer im bösen Glauben ist, die Dienstbarkeit wirderhalten werden.

25. PAUL. lib. V. Sentenüar. Von einer Dienstbar-keit Gebrauch gemacht zu haben, wird nur derjenige angenom-men, welcher dieselbe als ein ihm zustehendes Recht auszu-üben gedarbt hat; hat daher Jemand feinen Fahrweg] in demGlauben, es sei eine öffentliche Strasse, oder eine einem An-dern zuständige Dienstbarkeit, gebraucht, so steht ihm wederein Interdict, noch eine analoge Klage zu.

56) Wenn unser Text «las possesslone f statt nem) der Vulg.vorzieht, so sehe irli nicht ein, warum er nomine hinter ejusmit derselben dann weglüswt.