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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
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Neuntes Buch.

Erster Titel.

Si qvadrupcs navperiem fecisse die aiur.(F~on dem durch ein vierfüssiges Thier angerichteten Schaden.)

1. ULP. üb. XVIII. cid Ed. TT enn ein vierfüssigesThier einen Schaden angerichtet hat, so ist dafür eine Klagein dem Zwölftafelgesetz begründet; dieses Gesetz wollte, dassentweder Das, was geschadet hat, d. h. das Thier, welchesden Schaden anrichtete, [dein Beschädigten] überliefert, oderErsatz für den. .Schaden geleistet werde. §. 1. Schaden ')lieisst liier die Wirkung der schädlichen Handlung' selbst ')§. 2. Diese Klage betrifft alle vierfüssigen Thiere. §. 3. DerPrätor sagt: PAUPERlgM FECISSE 1 ). Pauperies heisstein ohne Widcrrechtliclikeit des Thäters angerichteter Schaden ;denn [von] ein[em] vernunftlosen Thiere kann [man] nicht [sa-gen, dass es] widerrechtlich gehandelt habe. §.4. Es kommtdaher, wie Servius schreibt, diese Klage Mos dann zurAnwendung, wenn ein vierfüssiges Thier angereizt durchWildheit geschadet hat, z. B. wenn ein auszuschlagen pfle-gendes Pferd mit dem Huf geschlagen, oder ein stössiger Ochsgestossen hat, oder Maulthicre aus übergrosser Wildheit. Hatein vierfüssiges Thier in Folge örtlicher Hindernisse, oder derSchuld des Mauleseltreibers, oder überladen, eine Last aufJemanden geworfen, so fällt diese Klage weg, und es muss

1) JVojria. Es wird nicht befremden, wenn die Ueberselzunghier den allgemeinen (zum Verständnis« zureichenden) Begriffgib(.

2) So möchte ich deliclifm hier verstehen, s. auch Glück X.289. n. 54.

3) Unser Text hat hinter diesen Worten keine Inierpiiuction.OI> dieselbe aus Gründen weggelassen ist, bezweifele ich;die Göttinger C. .1. Autgabe, sowie schon Hussa rdus undKaudoza, haben dieselbe.