Druckschrift 
1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
Seite
694
Einzelbild herunterladen
 

694 Pamdect. L. VII. Tit. 8. D« w.w et halritallotw.

die Dienste desselben gehören wiederum zu (bissen Nutzung.Und so wie hei andern Sachen die Nutzungen erst nach Ab-zug der notwendigen Kosten gerechnet werden , so auch beidem Dienste der Sclaven.

5. TERENTlüS CLEMENS lib. XVIII. ad'ltg. *»•

et Pap. —■ Dass, wenn Dienste eines Sclaven vermacht wor-den, dessen Gehrauch als gegeben \ erstanden werde, habe i cnsowohl gelehret, als Julian es glaubt.

6. ULP. Hb. LV. ad Ed. — Wenn wegen [entzogener]Runstleistungen eines Sclaven Klage erhoben worden, so im' 8 *in dieser Rücksicht Ersatz dafür geleistet werden ; gemei» 8Sclaven [werden! hingegen nach ihren Dienstleistungen |bcur-theiltj; so schreibt Mela. §. 1. Ist ein Sclav unter fünf W*alt, oder immerwährend krank * 9 ) oder sonst von der Art»dass er seinem Herrn keine Dienste leisten kann, so findet and»keine Schätzung Statt. §. 2. Ebensowenig findet eine Schätz« 11 »für Vergnügungen oder Neigungen Statt, z. B. wenn der l\ ertleinen Sclaven| lieb hatte, oder eine besondere Vorliebe ti' rihn hegte. §. 3. Uebrigens geschieht die Schätzung mit Abz"»der nothwendigen Kosten.

Achter Titel

De usu et habitatiotie.

{Von dem Gebrauch und dem fVoluten).

1. GAJ. lib. VII. ad Ed. tfrov. — Wir wollen D« flvom Gebrauch und dem Wohnen sprechen. §. 1. Es kai"nämlich auch der blosse Gebrauch, d. h. ohne die Nutz''"»bestellt werden, und zwar ganz auf dieselbe Weise, wie « eNiessbrauch. .

2. ULP. lib. XVII. ad Sabin. — Wem der Gebräu«»hinterlassen worden ist, der kann wohl den Gebrauch, njj~aber den Genuss ausüben. Wir wollen hier einzelne l' abetrachten. §.' 1. Der Gebrauch eines Hauses ist entvveeinem Ehemann oder einem Weibe vermacht worden; weeinem Ehemann , so kann er darin nicht nur allein wol» ue 'sondern auch mit seiner Familie, ob auch mit seinen Freig

lassenen, das war fraglich. Celsus schreibt, es sei zu

be-

rbt"

jahen; er könne auch Gäste aufnehmen, dies sagt er im 8°zehnten Buche der Digesten, eine Meinung, der Tab er o bcili" 1 'Ob er aber auch einen Miethsmann elnnehtnen könne, dar" >erinnere ich mich, dass Labeo in seinem Buch der PoslO'rum handle. Labeo sagt, dass der, welcher selbst beW° 'auch einen Miethsmann einnehmen könne ; nicht minder Gas »seine Freigelassenen,

49) UeOilis, s. Brisson. A. v.