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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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Pandect. L. VII. Tit. 4. Quibus modis usu*fr. vcl etc. 685

Niessbranch? Wenn er, wissentlich, dass ihm der Nieggbranchz <ikomme, nur den Gebrauch ausüben will, so wird nichtsdesto weniger angenommen, dnss er auch den Geimss behalte;■Weiss er es aber nicht, so glaube ich, das» er den GenuasVerliere. Denn er übt den Gebrauch nicht darnach, was erhat, sondern nur darnach, was er zu haben glaubt.

21. MODKSTJIV. üb. III. J)>fcrc>,/,ar. — Wenn derNiessbranch einer Stadt vermacht wird, und der Pflug über•'"•e StEttte geht, so hört sie auf, eine Stadt zu sein, wie es"er Sladt Garthago ergangen ist; sie verliert daher den JMiess-brauch gleichsam durch den Tod.

22. POMPON. Üb. VI. ad Qmnl. JStucium. — Wenneiner Frau der Gebrauch an einem Hause vermacht worden■**, und dieselbe über das Meer verreist, auch die für den

•erlust des Gebrauchs gesetzlich bestimmte Zeit hindurch ab-wesend gewesen, ihr Ehemann aber im Gebrauch des Hausestfcblieheii ist, so wird nichts desto weniger der Gebrauch er-J'jilteii, gerade wie wenn sie ihr Gesinde im Hause gelassen•Bitte, wm\ verreist wäre. Um so mehr ist dies der Fall,Wenn der Ehemann, dem gelbst der Gebrauch am Hause ver-'nnrht Worden ist, seine Frau darin gelassen hat.

23. In km üb. XXVI. Oft Quin/, ßlucintn. — Wenn derAcker, woran uns der (Viessbraurh gebührt, durrh einen Flugsoder vom Meere unter V\ asser gesetzt worden ist, so geht derViessbraurh verleren, indem in diesem Fall auch die Eigenheit»elbst verloren geht; inan kann auch den Wiessbrauch nicht'-iiiinal durch die Ausübung des Fischfangs zurückbehalten. Eben^V'dil nber die Eigenheit wieder in Kraft tritt, sobald das

fasser in derselben Strömung abgellossen ist, wie es kam,?° . kann man auch behaupten, dass der JNIiessbrauch wieder'"•''^stellt werde.

w 24. JAVOGEN. üb. III. er Poslrri»,: Labeonis. —

yeiin i c J t t |p„ j\iessbrnuch an einem Garten habe, und ein

liisg J on (; ; ,r(ori überschwemmt hat, nachher nber von deili-

elben zurückgetreten ist, so wird nach haben'» Meinung

'"eh dflg Hecht des IViessbrnuchs wieder hergestellt, weil der

* r "nd „„,{ |{,„|, * S (,,| S in demselbeii l!e< hlszustand geblieben

j"' Ich halte dies insofern für richtig, wenn der Fluss [blos|

'|rch Upberschwenimung in den (iarten getreten ist; hat er

n, t Veränderung seines Geltes seinen Lauf über denselben ge-

.'"'"'"en, so geht, nach meiner Ansicht, der JViessbraurh ver-

"'.''", indem ,|ie Stelle des Flusshetlcs öffentlichen Hechtens

,r< M tind sie kann nicht wieder in ihren vorigen Zustand Ver-

|' 1 Werden. §. |. Dieselben Kcchtsgrundsalze, sagtGnbeo,

'"»seil beim Fussweg und der Geberlrift beobachtet werden;

denke über diese Puncto ganz dasselbe, wie vom Niesslrauch.