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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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683
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Pandkct. L. VII. Tit. 4. Quibus modls ususfr. vel etc. 683

bestellt, und dieser gefällt und Spaziergänge daraus gemachtforden , so erlischt derselbe ohne Zweifel. §. 6. Wenn derNiessbrauch an einer Masse vermacht und aus derselben Ge-lasse gemacht worden sind, oder umgekehrt, so schreibt C'ag-*»us beim Urs ejus, erlösche der Niessbrauch; diese Ansichthalte ich für richtig. §. 6. Zerstörung oder Umbildung vonWeiblichen Zierrathen vernichten daher den [an ihnen bestell-ten] Niessbrauch auch. §. 7. Ueber den Niessbrauch au einem*chiffe, schreibt Sabinus, dass der erstere, wenn letzteres1,1 seinen Theileu ausgebessert worden, nicht erlösche, wohla ber, wenn es auseinander genommen worden, selbst wenn esa "8 denselben Stücken, ohne ein einziges neues hinzuzufügen,Wiederhergestellt worden sei. Diese Meinung scheint mir rich-"Si denn der Niessbrauch an einem Hause erlischt auch, wennes wieder aufgebauet worden ist. §. 8. Es fragt sich, ob,Wenn der Niessbrauch an einem Viergespann von Pferden be-stellt und eins derselben gefallen ist, derselbe erlösche; ichR'aube , dass es hierbei darauf ankommt, ob derselbe au demViergespann oder an den Pferden bestellt sei; wenn au den

»erden, so bleibt der Niessbrauch an den übrigen |dreien] fort-

e stehend; wenn am Viergespann, so erlischt er, weil es auf-

° r ', ein Viergespann zu sein ,

11. PAUL. lib. III. ad Sahin. — es wäre denn einanderes [ l'ferd an die Stelle des gefallenen] vor dem Aui'angs-l'Wict des Vermächtnisses substituirt worden.».. 12. ULP. lib. XVII. ad Sabin. — Wenn Jemandem der.jj'essbrauch an einem Bade vermacht worden ist, und der

estator dasselbe zu einer Wohnung eingerichtet, oder wenn

u e inein Laden, aus dem derselbe ein Zimmer gemacht hat,

, wt der Niessbrauch als erloschen anzusehen. §. 1. Hat er

,e ' den Niessbrauch an einem Schauspielersclaven bestellt,

.""denselben zu andern Diensten verwendet, so ist ebenfalls

* Niessbrauch als erloschen anzusehen.d 13. PAUL. lib. III. ad Sabin. — Wenn der Niessbran-. .' er eine Krnte gethnn hat, und [darauf] gestorben ist, so ge-

or '> wie Lab eo sagt, das, was auf der Schwadt liegt, sei-p" Urbeu, was aber noch, auf dem Halme stehend, mit dem

»den zusammenhängt, gehört dem Eigeirthümer des Grund-0 I s » denn die Früchte werden |crsl|, wenn das Getreide

'? r Heu gemahnt, oder die Trauben nbgenomincn, oder die,v 6i» abgeschüttelt sind, gewonnen, wenn gleich das Getreide

°? u '»cht gedroschen, oder das Oel gepresst, oder der Wein

g i . ert «■*■ Wiewohl es richtig ist, was er von den abge-

"ttelten Oliven sagt , so ist es doch in Ansehung der aus

x ' "bgefallenen anders; Julian sagt, der Niessbraucher er-

e die Früchte erst dann, wenn er sie abgenommen hat,