Druckschrift 
1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
Seite
639
Einzelbild herunterladen
 

P^ndect. L. VI. Tit. 2. De Publiciana in rem actione. 639

Andern] gestohlen ist. §. 4. Derselbe Julian sagt im Allge-'"e'men, dass ich aus demselben Grunde, aus dem ich die Mut-{* ersitz,;,, kann, -wenn sie nicht gestohlen ist, auch deren^'"d ersitze, wenn ich nicht wu.sste , dass jene gestohlen sei.I" allen diesen Füllen habe ich daher die Publiciane. §. 5.dasselbe ist auch der Fall, wenn von' einem Kinde wieder eink''<d vorhanden , auch wenn es nicht geboren, sondern nachJ ei » Tode der Mutter mittelst des Kaiserschnitts aus deren^ ei, 'e genommen worden ist, wie auch Pomponius im vier-2l 8sten Buche geschrieben hat. §. 6. Derselbe sagt auch, das«,*°n» Gebäude gekauft und niedergerissen worden sind, clas-> e . n 'ffe, was zu einem Gebäude hinzukomme, mit einer Klagedle *er Art gefordert werden könne. §. 7. Was durch Aii-"pMlmig an ein Grundstück sich ansetzt, wird dem ähnlich,* 0 *» es kommt: wenn daher das Grundstück selbst mittelstder Publiciane nicht gefordert werden kann, so kann jene»a,,c » nicht verlangt werden; kann dieses aber selbst gefordert****, so kann es auch der Thell* 8 ); so lehrt Po inp o-,**« §. 8. Derselbe fügt hinzu, eine ähnliche Klage sei7 d 'i Wenn abgenommene Theile einer gekauften Statue ge or-Jt Worden, anwendbar. §. 9. Er schreibt nicht inmder, da«>"» ich einen freien Platz gekauft und ein Haus daran! ge.T l <* habe, ich mit Recht mich der Publiciane bedienen könne\ 1( >- Auch sagt er-, wenn ich das Haus gekauft habe undJ^be zum freien Platze kommt, so könne ich ebenfalls die

"W'ciane anstellen.. .,

.. 12. - 13. _ PAUL. Üb. XIX. ad Ed. ~**T7"»»«am seiner Braut einen Sclaven geschenkt, und denselbenI° r der Ersitzung zur Mitgift [mit] einpfougw» hatte, so ver-3 tc der Kaiser Pins, dass dieser Sclav nach geschehener^"eidung herausgegeben werden müsse; denn d.e Schenkungg^e« Braut und Bräutigam habe Gültigkeit gehabt. Der^efrau] wirtl dn]lPr , we ,,n sie besitzt, eine Einrede, und2* der Ilesitz verloren gegangen, die Pub icane ges t e ,J"8 «*> Dritter oder der Schenker sich im Besitz befinden,'; t Derjealge dem nach dem TrcbelManischen Senatsschluss> BaSS Wn ."geben worden ist, kann, wenn er auchh***hz «iiTSS I.at, siefc der Publiciane bedienenp i3 - I» Betreff Ion Zins- «»d andern Grundstücken die nicht

e Se ^» Werden könne», «- die Publiciane Statt wen»sllu'* 1 "" » KUtem Glauben übergeben worden Sind. §.3. Uus-Selbe ist der Fall, we" ich ein Erbpachtsgebäude vomj\.chte,geu-

38 v >er Text hat *&**, »!"' in f^ "d^^ichVar 'a..(e ,., part . ( , i( ,selbe Lesart hat auch Ed. t rauin., icn

1)0 sie daher angenommen.