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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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640
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640 Pandkct. In VI. Tit. 2. Da Publiciana In rem actione.

thümer im guten Glauben gekauft habe. §. 4. Ist eine 38Cl>von der Ueschali'enheil, dass ein Gesetz oder ein« Constil"" 0ihre Veräusserunff verbietet, so ist die Publiciaiie nicht 8wendbar, weil in diesen Fallen tbjr Prätor Niemanden in Sei» 1nimmt, um nicht den Gesetzen zuwider zu handeln. §' .Publiciaiie kann man sich auch wegen eines noch nichtjährigen Sclavenkindcs bedienen. §. 6. Wer eine Sache zuTheil verlangen will, kann sich der Publiciaiie bediene§. 7. Aber auch der, wer nur einen Augenblick besessen n )kann mit Recht diese Klage anstellen. . fl

13. _ 14. GAJ. üb. VJF. ad Ed. prov. - /J«JJwir in Folge rechtmässiger Gründe der Erwerbung er ,. , eSachen verloren haben, so wird zu deren Verfolg""!!' 'Klage gegeben. §. 1. Zuweilen steht Jemandem allC ,rechtmässigem Besitz die Publiciaiie [doch| nicht z" '> .

pfand- und bittweiser Hesi'.z ist zwar rechtmässig, a ^ eT fdemselben pflegt diese Klage nicht .Statt zu finden, «"» % uaus dem Grunde, weil weder der Gläubiger, noch der,eher wn den Besitz gebeten, denselben in dr.r Absicht ^^^

dass er sich für den Figentliiimer halten kann. § 2«ton einem Mii

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inderjährigen gekauft hat, muss den Beweisreu , dass er mit Ermächtigung des Vorninndes, """ flWiderspruch eines Gesetzes gekauft habe. Aber auch*er betrogen, unter Ermächtigung eines falschen Vor"" 1gekauft hat, wird angenommen, als habe er im guten " lagekauft. , .

14. _ 15. _ ULP. lib. XVI. ad Ed. P«* 1 ."',^schreibt im sechsten Buche seiner Quaeslionen: wennmand verboten hat, eine Sache auf den GrnB" e *schehenen Verkan fs zu übergeben oder [demK» udavon Anzeige gemacht hat, welche mit » el ^Willen vou seinein Geschäftsbesorger verKworden war, und derselbe sie nichts desto TL«^,per übergeben hat, so wird der Prätor d° m c h efer Schutz an gedeihen lassen, er mag die «besitzen oder sie fordern. Was aber der Gescn»sorger in Folge der Kauf klage dem Käufer *) 8f* WT *~^ rt( fikann ersterer durch die Auftragsgegenklage wieder erlai r> , gdenn es kann der Fall eintreten , dass dem Käufer einfl .. j l8 f,von demjenigen, der zu ihrem Verkaufe Auftrag erthei ^wieder entwunden wird, weil er sieh aus UnwissenbcEinrede, die er hätte vorschützen müssen, nicht bedien

.lerentwäbr»*"*'

39) Dem die Sache vom Auftragsorlheiler wietlden ist. Glosse.