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Pandect. L. VI. Tit. 2. De Publiciana in rem actione. 635
Zweiter Titel.e Publiciana in rem actione.
Co« der Piiblicianischen Klage auf eine Sache.)
Je t ULP. Hb. XVI. ad Ed. — Der Prätor sagt: Wenn
si ^ na,, d dasjenige, was ihm aus ein em rechtinäs-
(| 8e " Grande vom Nichteigenthümcr übergeben,
^ ,,0c « nicht ersessen worden ist, fordert, so
ti L , 6 icI ' ein Verfahren ertheilen. §. 1. Ganz rirh-
.^ sagt der Prätor: noch nicht ersessen worden; denn
j^ es messen worden, so hat man die bürgerlichrechtliche
."tfe und bedarf der würdejfrechtlichen nicht. §. 2. Warum
da' r er blos der Uebergabe und der Ersitzung Erwähnung,
es docli so viele rechtliche Erwerblingsarten gibt, aus denen
his" J;m Ki * eilt »"»i verlangen kann? wie z. 13. Vermächt-
Se ' Lauch bei diesen schliesst er die Publiciane nicht aus] 30 )
de, i' 1>A ^L. lib. XIX. ad Ed. — oder Schenkungen auf
Wo J desfl1 "; denn wenn der Besitz der [letztem] verloren
Art a' 8 ° s,e,,t mir [ auc "] A[e Pahlitieme zu, weil sie nach
der Vermächlnisse erworben werden;
<*• ULP. Hb. XVI. ad Ed. — und so gibt es noch viele
g . ere - §. f. Der Prätor sagt: aus einem rechtmäs-
8eii Grunde fordert; wer also den rechtmässigen Grund
S^abefürs ........ ~
Jg? rö auch Andern f wie z. B. dein, welchem eine Sache,* »och nicht ersessen worden, an Mitgiftsstatt übergebenes l »*a ist; denn hier ist der rechtmässigste Grund vorhanden,die. *T S di0 ^ Bcue 1,acu geschehener Abschätzung oder ohne>Sa ] G 7 "" r »ß'giÄ gegeben worden sein. Ebenso, wenn eine,' c <e auf den Grund einer Verurtheilung dazu übergeben «">--ue " ist, l ■______
*• PAUL. lib. XIX. ad Ed. — oder um zu bezahlen,ei„ , ÜLlt> - lib - XVI. ad Ed. — oder aus dem Grunde
. I>r Ueiergabe an Schadens Statt, der Grund mag wahr oderU,cI »t wahr sein.
ic] »• PAUL. lib. XIX. ad Ed. — Ebenso steht mir, wenn^ «inen Sclaven aus dem Grunde eines angerichteten Scha-de'"^ Weil Niemand ihn zu vertheidigen auftrat, auf Befehldi? p ilors a " lmcu genommen und den Besitz verloren habe,
e * »bliciane zu.
30 ) Dies muss nach Glück rancl. VIII. ]>. 328. und Noodt ad,;: '• P. 203. (Ed. Col.) als Antwort auf die vorhergestellte1 ra ge hinzugedacht werden.
sich hat, bedient sich der Publiciane. Die-e steht aber nicht blos dem Räufer im guten Glauben zu,
wor-