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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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632
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632 Pandect. L. VI. Tit. 1. De rci vmdicatiotte.

nichts hinterlassen, oder ihr um so viel -weniger vermachtso wird die Einrede des [väterlichen] Willen» die 1°schützen. M ..

<>G. PAUL. lifo. n. Quaest. Deshalb, das» «h« »£lichkeit vorhanden ist, es werde uns das Eigenthum auGegenstände entgehen, wenn die Bedingung eines Vermuisses oder der Freiheitsertheilung in Erfüllung gegang?" y ewird, können wir denselben nicht weniger mit allem »als unser eigentümlich verlangen. f , 1( J

67. SCAEVOLA lib. 1. Ilcspons. Es hatte Jem^jvon dem Vormunde eines Unmündigen ein Haus gekautt, .eu dessen Ausbauung einen Maurer angenommen, diesedarin Geld; es entstand die Frage, wem es gehöre? 1°' x .geantwortet, dass, wenn es kein Schatz, sondern etw ..^loi nes Geld, oder aus Irrthum von dem, welchem es S' . etnicht hinweg genommen worden ist, es nichts desto V*dem zukomme, dessen es gewesen ist. . ß e -

6K. ULI», lib. LI. ad Ed. Wer dem richterliche»^fehl zur Herausgabe nicht Gehorsam leistet, und behai'P'^ ' g ,er nicht herausgeben könne, dein wird, wenn er die L , j s ,zugebende] Sache inne hat, der Besitz von richterlichen ^wegen mit Gewalt 27 ) genommen, und die Hülle ' ^ 0 $.wegen der Nutzungen und des vollständigen Zubeno ^»treckt. Kann er aber die Herausgabe nicht leisten, so ni * jj ewenn er sich des Besitzes mit Arglist entledigt hat, ^|/ahlung| einer so hohen Summe verurtheilt werden, ge j

Gegner den Streitgegenstand ohne alle Abschätzung, ^gietes iu's Unendliche, eidlich würdert. Wenn er aber ^herausgeben kann, noch sich arglistiger Weise ausser S er tUeu gesetzt hat, so darf er zu nicht mehr, als die S aCl1 t |, e iJtist, d. h. wie gross das Interesse des Gegners war, f e f ^ jnwerden. Dies ist ein allgemeiner Grundsatz, nnd ,." ijcb e »Bezug auf alle |Klagen|, seien es Interdicte, oder i .yM&*oder persönliche Klagen, wodurch nach Ermessen de»etwas herausgegeben wird, Anwendung. , JJe-

«!). PAUL. lib. XIH. ad Sabin. Wer »<* JJT U g csitze» arglistiger Weise entledigt hat, wird auch da' .ng

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straft, das« ihm der Kläger keine Sicherheit wegen ^ xw "~der Klagen, welche er in Betreff der [fraglichen] »ac

z« stellen braueilt, _____________________

70. POMPON. lib. XXIX. ad Sabin.

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27) Manns militari*, s. Glück VIII. 228. B. 59. . fl e o»'

28) Cxmdemnatio iuterpretirt die Glosse durch MW**Uemnati onis,