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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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Pandect. L. VI. Tit. 1. I)c rei vindicationc.

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Br j«iclit, dahingegen das [Erbe-|Geld auf die Gefahr des Aus-2al, 'ers auf Zins verliehen wird. §. i. Ueberhanpt aber muss,^ e ''" die Frage wegen in Anschlag zu bringender Nutzungen«"steht, W ie bekannt, darauf Acht gehabt werden, nicht ob" er Besitzer im schlechten Glauben sie gezogen haben wurde,pudern ob der Kläger sie hätte ziehen können, wenn ihm der,5, *"z verstattet gewesen wäre. Diese Meinung billigt auch

. 63. I DEM üb. xil. Qttacsl. Wenn Jemand durch Ver-ödung,i c ht durch betrügerische Handlungsweise, um den" es 'tz gekommen ist, so ist ihm, weil er sich dann die Schätzung"es Streitgegenstandes gefallen lassen inuss, vom Richter Ge-r. r z » gewähren, wenn er verlangt, dass der Gegner ihm seine^ la 8e abtrete; da jedoch der Prätor ihm auf jeden F»U Hülle^spricht, es mag Besitzer sein, wer da will, so lauft er

««« ur * -). j a? es inuss ihm selbst dann geholfen wer-,n > Wenn sich derjenige, welcher die Schätzung des Streit-s e genstandes *--- ij - *»s*- u-fi«Jo« «ntl diesem

kei "e Gefahr *«en

, =-.«anaes empfangen tat, im Besitz befindet, und diesem" art kein Gehör gegeben werden, wenn er nachher das Geld,J! d8 er durch den richterlichen Spruch auf Gefahr des Verur-

«Uten*«) empfangen hat, wied.v zurückgeben will.<. W. Idem lib. XX. Ouaesl. Bei der Klage auf euie*«che Av ird der Ersatz der Nutzungen auch auf das , was nur** Gebrauch, und nicht zur Benutzung dient,-fezogen... 65. I m:M lib . H . Reipmu. Wer ein Grundstück von? ,,ei '» Nicbtetgenthämer gekauft hat, wird, wenn die Einrede,, er A,, glist vorgeschützt worden, zur Heransgabe an den Eigen->»er , lllr , IlUer dcr Bedingung genölhigt, wenn er das an" esse <> Gläubiger, der das Grundstück pfandweise mne hatte,stählte Capital und den Ueberschuss der Zinsen von der in? r Mitte liegenden Zeit wieder erhalten hat, daferu i.amhcl»

..,.oigcr, aer aas viriuiusim;». jn»"«""-»- -----

r Za blte Capital und den Ueberschuss der Zinsen von der n»

e liegenden Zeit wieder erhalten hat, dafeiu nämlich

d der Klage ^erhobenen] Nutzungen weniger betrugen;

e " n es ist hin;,, Jn,. ,i;p«p nur nuten die neuern 11 ') Zinsen,

Losten, J"Keclnls

" aer biege |erhobeiienJ l\iuzungeii wenige.....," e "" es ist billig, dass diese nur gegen die neuein-") Zinsen,,, acl » Art der auf das Grundstück verwendeten Kosten, j»* ec »»ug oslelu werden . §. i. Eine Sclavin, welche ...chtZ* MB Brautachatz mitgegeben, sondern zum Sondergut der*°cuterüt bestellt worden ist, wird, wenn der Tochter dassonderet [beim Ableben des Vaters von diesem] ...cht ver-?<** worden ist, ein Erbschaftsstück. Wenn aber der Vater le Tochter in Betracht ihrer Mitgift und ihres Sonderguta***!« hat, und mit Angabe dieses Grundes ibr im 1 esta.nente

24) D - h. es ist nicht einmal Cessio., nöthig. Glück VW-3^ , 2Jt - " 21-

% >D. h . diejenigen, welche der Käufer vom E.genthumer"ach der Zahlung von Zeit dieser an fordert. A*o.