PandeCt. L. Tl. TU. 1. De rei vindkationc.gehalten werden solle 2 <). Wäre aber die Klag« ^f^
Diebstahl zuerst angestellt, und der Sclav von ihm an Scaa* s(Statt ausgeliefert, und nachher, die wegen des Sclaven s«und in dieser zu Gunsten dessen, der den Sclaven eig*" 'lirh verlangt, entschieden worden, so dürfe der llicnterhalb, dass der Beklagte den Sclaven nicht ausliefere, «" cu . flSchätzung des Streitgegenstandes schreiten , indem es ^dessen Arglist oder Schuld dahin gediehen, dass er den » cnicht [mehr] herausgeben könne. w
59. JULIAN, üb. VI. e.v Minicio. — Ein I'" voh 'J^,,.in fremde Gebäude Fenster und Tln'iren gesetzt, und de r °thiimer der erstem nach Jahresfrist dieselben hinvvegn .men; es entsteht die Frage, kann derjenige, welcher si .,eigenthümlich zurückfordern? A n ■
gesetzt hat, dieselben eigent
ja; denn was mit fremden Gebäuden verbunden ist, , ^
Lört, so lange es verbunden bleibt, zu denselben Ge« 1 ' . (Isobald es aber hinweggenoinmen worden, kehrt es S°geinen frühern Zustand zurück. . « e -
60. POMPON. üb. XXIX. ad Sabin. — W^e*^«itzer, der sich im. Zustande der Kindheit oder des y a ci r afßbefindet, verloren oder verdorben hat, zieht keinenach sich. . j,e«
61. JULIAN, üb. VI. ex Minicio. — Minici«» ei „antwortete die ihm vorgelegte Frage , ob, wenn Jeina „ ^eigenes Schiff mit fremdem Stolf ausgebessert habe, » a eXtdemungeachtet sein bleibe, bejahend. Hätte er aber l> el ^Erbauung dasselbe gethan, so, bemerkt Julian, *■" rj|fe9Gegentheil Statt finden; denn die Eigenheit des ganzenrichtet sich nach dem Kiel. . c c liiff
62. PAPINIAN. lib. VI. Quaest. — Wird el,, J jsse ovon einem Besitzer im schlechten Glauben gefordert, so ^ e \auch die Nutzungen in Anschlag gebracht werden, u-n-eH'einem Laden oder Hofplafz, die vermielhet zu werden I ^ eDies steht dein Umstände, dass der [vermeintlichel > ^rvon dein Gelde, welches der Erblasser als Notü]>fe» n J» p vliegen gehabt 2 '), wenn er es unberührt gelassen, . j. e iit-sen zu geben brauche, [etwa analog angewendet, I u y se ii,gegen; denn wenn auch Fulirlohn allerdings, sovvie , t e jne« 1nicht von Natur entsteht, sondern seinen Ursprung el j? „ Jod»Recht[sgeschäft] verdankt, so kann das Entgehen desse ^ g e ,aus dem Grunde in Anschlag gebracht werden , wei , re jei»sitzer die Gefahr des Schiffes dem Kläger nicht z« v
21) S. oben B. VI. Tit. 1. 1. 19. in der Note.
22) Glosse.
23) S. Gl «ck YIII. p. 297. n. 05.