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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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595
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Pandkct. L. V. Tit. S. De hcrcililatis pctitione. 595

. Was herausgegeben werden müsse 51 ). Darüber [aber] zwei-

ii... er ' °'' W sich für die Herausgabe des Ganzen oder der

■I lue erklären soll ; leb glaube jedoch , dass nicht der ganze

errest, sondern nur dessen Hälfte herausgegeben zu wer-

W» braucht. §. ff). Was aber Jemand von einer Erbschaft

j.J ~ an hat, geht das ganz von derselben ab, oder 54 ) zum

**wl anch von seinem Vermögen? « '•) — Z. B. er hat Ge-

*"'*■, welches für <las erbschaftliche Hauswesen angeschafft

°fdcn, ausgetrunken; wird dieses ganz als von der Erbschaft

Y a "sgabt angesehen werden, oder auch sumThei] von seinem

"Bogen, so dass er um soviel bereichert angenommen wer-

.', l 'arf, a l s er vor dem Brbschaftsanfall zu verbrauchen

f>' e 1 Hat Jemand in Betracht der Erbschaft mehr aufgehen

x, ^ i [als er sonst |>lleg(e,| so wird er als um dieses, fdas

''Verbrauchte] nicht als bereichert angesehen , allerdings

. j r "in seine gewöhnlichen Ausgaben; denn wenn er auch

'« so viel halte darauf gehen lassen , so würde er doch

as zu seinem täglichen Unterhalt haben verausgaben niiis-

p Audi verfügte der Kaiser Marcus in der Sache des

r "s , welcher gebeten worden war, was von der Erb-

1 ytbodo

W ,"' JI "iff bleiben wfirde, herauszugeben, dass dasjenige,, ' nicht um das Fideicommis* zu vermindern verüussert wor-

' ni, d wovon noch ihr Erlös nicht in den Vermögensbe-, 'des Pythodorus geflossen sei, von dem eigenen vermögen

elben und der Erbschaft und nicht von der Erbschaft allein

beiio, j u H)lserm p a ][ 5 «v f ra f,t ,> s s ; c h. n lso , ob die ge-

jr .""'dien Ausgaben, nach dem Beispiele des ReSCriptS des

V P Cr . S ' arcils i von der Erbschaft abgehen, oder von dein

mögen [des Erben] allein '.' Es ist richtiger , dass dasjenige,9u ^ r J Wenn er auch nicht Erbe gewesen wäre , doch yer-§ f«, haben würde, von seinem Vermögen [allein] abgehe.v e l ' *" e nn ferner der Besitzer im guten Glauben eine Sachekai hat, und durch den Erlös nicht reicher geworden ist,

•loci . '' Pr |Erbschaf(s|kla'ger die einzelnen Sachen, wenn sienicht ersessen worden , vom Käufer zurückfordern, und

11 er sie zurückfordert, nicht mit der Einrede abgewehrt

5^

(■■?" Miaue nonnihil rcsli/itnndiim. Glück will mit Po-, ' ' e . r .hier lesen — tion , nihil — . Allein dies scheint mir,. "»»glich zugegeben werden ZU können, denn die Construc-

tion

Ware j a dann ganz unlateinisch; der Sinn aber passle

n, . --- ■" ivt uiiiiii ^itiir. iiniim' ■■■

54) /v'" lrllt zu «'ein Zusammenhang

fol '"'''°- Di, ' s '" Lesart ist in

ich d* n * r l ' p| ' l'b'renline, welche an vero hat. Ebenso habe

ha, ,n <erpm>ction der SÜ>) V"/' 1 ' genommen

ir gänzlich unbekannt, ichle an vero hat. Ebenso bahr

Stelle nach Russardus und 6 <■-

sse.

' 0r P< jur. ciu . r .

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