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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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580
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580 Pandect. L. T. Tit. 3. De keredltatis petltlone.

merklich gemacht worden, dass er keinen Un estützuiigsgrund der Freiheit aus dem Testan» e

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8. PAUL. lifo. XVI. ad Ed. - ■ Denjenigen, rvei ^ohne die rechtsgültige *'.) Kraft des Testaments zu keim e *dem Willen des Verstorbenen gefolgt ist, hindert nichts»gesetziniissige Erbfolge in Anspruch zu nehmen. ,

9. ULI», lib. XV. ad Ed. — Man kann als R*S° l DStimmen, dass überhaupt derjenige durch die Erbseh 3 "*belangt werden könne, der ein Hecht, oder eine Erbse"sache als Erbe, oder als Besitzer inne bat, t c |,

10. GAJ. lib. VI. ad Ed. j»nv. — und wenn "*"]^so gering ist. §. 1. Wer daher Universal - odei' Theile«' ,>1 '■verlangt zwar die Erbschaft ganz oder zum Theil a ' s ' ..allein es kann ihm durch die Hülfe des Richten im* l ' ,s ' t ,geantwortet werden, was der Gegner besitzt, und zw» aweder ganz, wenn er Universalerbe, oder dem Tl£Ü uaC 'dem er Erbe ist. i. r

XV. ad Ed. — Als Erbe besitz* «

11. ULP. lib.

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welcher sich für den Krben hält. Ob aber auch Aer ^"* 0iwelcher weiss, dass er nicht Erbe sei, als solcher •* .^könne, ist die Frage; Arrian im zweiten Buche ' sInterdicten , glaubt, dass er [als solcher | hafte, und' r " c i t^.schnobt, dass dies Rechtens sei. Denn auch ein Wach •• ^

12. Idem lib. LXVH. ad Ed. — der zur Kede **"£$

warum er sich im Besitz befinde, nur antworten kann» j, e -

ich besitze, und gar nicht, oder mir mittelst einer U°S

haii])ten kann , Erbe zn sein , ;.. e s

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sitzer wird so angesehen, als besitze er als Erbe.Besitzer aber besitzt ein Räuber,

13. In km lib. XV. ad Ed.

ohne einen (Jrund

Besitzes angeben zu können; daher hallen auch der

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der Räuber durch die Erbschaftsklnge. §. I. E» W*l . *•')haupt der Titel als Besitzer mit allen | rechtsungültig*^^,Titeln zusammen, und ist mit den selben gleichsam 'ver ^ flauch mit dein als Käufer; denn wenn man wisseiit ' ^einem Wahnsinnigen etwas gekauft hat, so besitz* ' ' . eI) .Besitzer. Bei dein Titel als geschenkt fragt es ^"j«,»?falls, ob man als Besitzer besilze, z. B. Mann oder ..^Hier folgen wir der Meinung Julians, dass der I y e *f g r b-als Besitzer besitze; und daher wird er auch mit de ^jschaflsklage gehallen. Auch der Titel al* Mitg, , fler m>«einen Besitz als Besitzer zu, z. B. wenn ich von ein

41) D. Ii. .sowohl in affirmativer als negativer Hinsicht.

42) 8. Do n eil. Cowment. T. XII. L. XIX. C «• P 1 **

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