akdect. L. IV. Tit. 9. Nauiac, caupones, stalmlar. etc. 535
|l f"'""' 0 ' 1 >»t zh «elien, ob Jemand in Beziehimg- auf die-? e| oe Sache sowohl die Klage aus den obrigkeitlichen Fdicten'" Beziehung auf die geschehene Aufnahme, als auch die Dieb-* ,a «Wdago, anstellen könne. Und Pomponiiis steht hierüber".' Zweifel; aber es ist mehr dafür, dass er, entweder vermöge«Wer Verordnung des Richters oder in Folge der [gegen ihnjj'*' J| 'nucliten| Einrede des bösen Vorsatzes, mit eiaer von bei-'" •»lagen sich begnügen müsse.
. 4. PAUL. Üb. X11I. ad Ed. — Aber auch dem Schi/fs-
''. ei| er selbst kommt, da er die Gefahr zu tragen hat, die
"•'»stohlsklage zu, er müsste denn selbst [eine fremde Sache]
"'['Wenden, und diese nachher wieder ihm entwendet werden,
J er es müsste etwa, wenn ein \uderer |die Sache] entwen-
\v' der ^»»ffisrheder selbst niclit zahlungsfähig sein. §. 1.
. Vei "' ein Scl.ilf'srheder eines Schi/I'srheders, ein Stallwirlh
*"»es Stallwirihes, ein Gastwirth eines Gastwirthes [Sachen]
j|"seiioinu„.|i haben sollte, so wird er auf gleiche Weise ge-
" ,(! <i sein. §. 2. Yiviaiins hat gesagt, dass das Ediet auch
*« solche Sachen sich beziehe, welche, nachdem die Waarcn
iioT' •" llaS Xclll,f getragen und verdungen worden sind, etwa
'•l\A nzu ff eBr *cht werden möchten, obwohl für sie kein Fracht-
jj d bezahlt wird, wohin z.B. Kleidungsstücke, der tägliche
„ "'"Jyorralh, gehören, indem solche Gegenstände der Verdin-
" «er übrigen Sachen sich anschliessen.G 5 - GAJ. Mb. V. ad Ed, prov. — Der Schiflsrheder uud"•»tWwd» ,i„,l Stallwirth empfangen Lohn nicht für Verwah-'"£ [fremder Sacken], sondern der Sehillsrheder, dass er Passa-ts* ,i,,,irs, '' / e, der Gastvvirlh, damit er Reisende in dem Gasl->r| | ev '''-weilen lasse, der Stall w i rth , um zu erlauben, dassv" S ' "'''' i bei ihm stallen; und doch sind sie riicksiclitlich derUn',| W !' 1 "'""«' verantwortlich. Denn auch ein Kleiderrciniger,•* ■IVleiderausbesserer empfangen niclil für "Verwahrung,
und doch sind sie in Rücksicht§. 1. Alles,
Soiid
ern f» r
.ä'lfV ■■■'' ihre Kunsl, Lohn,
V| /^Wahrung- der Ivlare eX loCtltO unterworfen
8 Wir \ om Diebstahle gesagt haben , iiiuss auch vom Si ha(I,., : '"f'"°»iinen werden , denn es darf nicht bezweifelt wer
•l'-iii
dass derjenige, welcher etwas | mit dein Verspreche« |,£* es gesichert sein weide, aufnimmt, sich nicht alleini(( s Diebstahl«, sondern auch der |Zufügungl eines Schadens
"«ffeben scheine,ein r PAÜt " li''- XXli <" 1 m - — S ol" est nu m,c1 ' ""'Seif ' K ,,s > :lli H'< " Jwr iln G«l<tofe unentgeltlich eingekehrtg> So werde,, dir docli Klagen hi factum lauf Enlsehndi-Scl i " icut »"gesprochen werden, wenn du uurechtlichor WeiseVoi | .'" erlitten hast. §. I. Wenn etwa du dich meines S,la-1111 Schilfe oder im Gasthofe bedienest und er mir Sclia-