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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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531
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a *»«;ct. L. IV. Tit. 9. Naufae, caupones, stabular. etc. 531j, sei, dass er dieses [Recht der Verschiebung des Tages]

ge . 51. MARCIAN. üb. II. Regulär. Wenn Jemand über

eigene Angelegenheit Schiedsrichter geworden wäre, so

' er keine Entscheidung fallen, weil er sich selbst etwas

Juni befehlen oder etwas zn fordern verbielcn miisste; nun

,V n a °er Jemand weder sich selbst etwas befehlen, noch sich

lüst r etwas verbielen.

J2. Iukm Hb. IV. Regulär. Wenn Jemand, w r elrher

j* Schiedsrichter den Befehl erhalten hat, dem Compromisse

... us s Geld zu zahlen, eiuer'gerung sich schuldig gemacht

. e ' so verfällt er dem Compromisse gemäss in Strafe, wenn

abe r später noch zahlt, so wird er von der Strafe befreiet.

Neunter Titel.

ftw *«c, caupones, st abularii ut receptaresliluant.

* bchißsrJieder, Gastwirthe, Siallwirthe die aufgenommenen\Sachen\ zurückgeben sollen.)

ty. * ULP. üb. XIV. ad Edict. Es sagt der Prätor:j 4** Schiffsrheder, Gastwirthe, Stallwirthed('n'v"^ e ' was s ' e nur irgend von Jemandem [unterjj *ersprechen], dass es gesichert sein werde, auf- "Ulmen haben sollten, nicht zurückgeben wer-§ t' 'L 0 rde ich gegen sie eine Klag-e gestatten.Wenj' S 8 ' s t der Nutzen dieses EdictS, weil es nolh-"nd s ,s '» D, ei»ten*[inirdeni In sie gesetzten] Vertrauen zu folgendafii p " 'lirer Verwahrung anzuvertrauen. Halte Niemand

»et ' CS se ' c " es n "^ I z "l itrenye Weise gegen sie angeord-af or uen, denn es steht in ihrer Willkühr, Jemanden nicht8 Q e ''inen;d wenn dies nicht verordnet worden wäre,b e e ihnen Veranlassung gegeben werden, sich mit Die-elinV 6n , '' p )''"'gen, welche sie bei sich aufnehmen, zu ver-i>i e r Cn ' z,ln, al da sie nicht einmal jetzt sich solcher Betrügc-Edi c,,< ' ,a l'en. §. T. Welche nun es sind, die [nach diesem"««/ £ e ' ,a ''en werden, ist zu betrachten. Der Prätor sagt:V ef .".'" (Schiffsrheder). Unter nmifii müssen wir [hier] den

cet) le ."' Welcher ein Schiff zum Gewerbe hält (navem e.rer-lin, \ °P*cnoB [sonst] alle diejenigen nautae heissen, welche,d er ? S Sc l"'ff

Prä

zu leiten, auf dem Schilfe sich befinden. Abr

Sinne j* '"" ' , ' os < ' en Sdüftrheder (exercüori^ ' denn es soll ja [einem solchen naufa, 7

'')

wie Um der

155) I to ^BBBBBBBBaaaaaaaaaaa^^^^^^^^^^^C«w " " $ 15 « O. de exercitor. act. 14. 1.ur P> J'ir. civ. i. 35