*■■*•• *■ IV. Tit. 8. 11c r,-crpl. qu! avbitr. recnp. de. 529
e : ' f .!" K . Servius sagt, wenn es an demjenigen, der sichlie ü, ,'"' ic " es Versprechen hat geben lassen {sllpululorcm),vo^'n er Was Versprochene] nicht in Empfang- nehme, so
erlal1 « die Strafe nicht.
•los ili CAL , LIS THAT. lib. I. luHcli vwmlor. — Da durch
«nllschQ Gesetz verordnet worden ist, «lass wer noch nicht
n *g Jahre alt ist, ein Urtheil zu füllen nicht gezwungen
e " solle , so sei es ['''mint man an] Niemandem erlaubt,
Zu "i> ■ y ,,n S cr '•* ;, 's zwanzig Jahre, durcli ein Conrpronriaa
, 'Mchter zn wählen: daher verfällt durch seine Kntschei-
_ b a "' Reine Weise eine Strafe. Dass jedoch einem , der
ist '"" er a ' s zwanzig, allein jünger als fünfundzwanzig Jahre
'. a . ns diesem Grande Beistand geleistet werden müsse, wenn
).„, eic ''tsimiiger Weise das Kichteramt übenioinmeu haben sollte,
^«n Viele gesagt.
ter ,* 2 - PAPINIAN. lib. II. JRcspnmor. — Ein Srhiedsrich-at Jemandem die Auslieferung von Sclaven innerhalb einerdp, S . SPM *^ e 'tfrist befohlen, und da sie nicht ausgeliefert wor-„. . "'"« ihn zu einer an den Fiscus zu erlegenden Slrafesol I Inhalte des Compromisses verurtheilt. Aus einer
Diel e " "Scheidung erwächst dem Fiscus kein Gewinn, aberS[ - " est o weniger verfällt die durch Stipulation festgesetzte»<,i'. e ' ^ ve 'l der schiedsrichterlichen Entscheidung" nicht Folgeziemet worden ist.
An,
«iuei
nius
ponsor.
Es ist über alle
*«*• SGAEVOLA lib. I. Res,.,,
ele £enhei(en und Rechtsstrciligkeilen ein Compromiss auf
Schiedsrichter vom Lucius Filius und Mävius Senipro-
ous Versehen aber sind einige Gegenstände
Vüi en,geg, ln
;| iii'l j -1 " 01 ", 8 I ilitis nicht mit klagbar gemacht worden, undtun \ /■ ^''edsrichter hat darüber nichts eulschieden; es istß , e ^age aufgeworfen worden, ob die übergangenenist" ,! sli ""* e |nachj gefordert werden können? Die Antwort(: 0 ' le Forderung könne Statt finden und die Strafe aus dems ; c i 'l""°"iisse verfalle nicht; wenn jener es [aber] in böser Ab-er S' e, hau fiat^ so kann er zwar Forderung erheben, allein
wird der Strafe unterworfen werden,'inl aZV ^ ont l' 0, "• Di&ett. — Zwischen dem CastellianusS I • '"' ' 8t ein Streit über die Grenzen entstanden, und einS ' et >srichtcr erwählt worden, dass nach seinem Krmessen diede. o n' e ' e ht werfe; er hat die Entscheidung in Gegenwart",.f. , "' te ' ,; " gegeben und die Grenzen festgesetzt; es ist (nun|Sei'«? w °i"deu, ob, wenn von Seiten des Castellianus demd ft ,, Sl " lc '»ler nicht Folge geleistet worden wäre, die Strafe^' Jt) »ipromiise gemäss \eifallen sei? Ich habe zur Ant-ffegebeijj dass, wenn dein Schiedsrichter in etwas nickt