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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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526
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526 Pandkct. L. IV. Tit. 8. De rccept. qui arbUr. recap- **

compromittirt und in soweit compromittirt worden ist. § *"' ..Es ist über die Fällung' der Entscheidung selbst Fi" a 8* . .ben und gesagt worden, dass nicht Jede |Entscheidung' i.keit habe], wiewohl über manche [Entscheidungen] vers ,dene Ansichten aufgestellt worden sind 1 ''' 1 ); und ich £ . udass in der That [die im Compromisse festgesetzte StraieJverfalle, wenn [der Schiedsrichter] etwa ausspricht, man m ,sich in dieser Angelegenheit an einen Richter wenden >zwar dazu ihn selbst oder einen Andern [wählen]; mau mauf ihn oder einen Andern [von neuem] compromittiren. .auch Julianiis sagt, dass ungestraft der Gehorsam vergert werde, wenn |der Schiedsrichter] den Befehl gS""*» i; ean einen andern Schiedsrichter zu wenden, damit doenSache ein Ende erreiche; es sei ferner, wenn er seinenspruch auf die Weise gefällt hätte, dass nach der Ei" s , fdüng des l'iiblius Mävius das Grundstück, übergebe» .Sicherheitsbestellung geleistet werden solle, diesem A" sS l' .Folge zu leisten; dasselbe billigt Pedius; damit die fcu", edüngen sich nicht vervielfältigen , oder bisweilen auf» swelche Feinde der Parteien sind, übertragen werden, *°er durch seinen eigenen Ausspruch dem Streite ein Ii ,ld ,. ichen; es werde aber |sagt inan| der Streit nicht l* 9 'wenn die Entscheidung verschoben oder einem Andern ngen wird, und es gehöre zur Entscheidung als Theil der|ilie Bestimmung] , auf welche Weise die Sicherheits'«"Statt linden solle, durch welche Bürgen; diese Best"' 1 ^aber könne keinem Andern überlassen werden, wenn '" .. jg.Compromiss dergestalt eingegangen worden ist, der s ^. er .ricliter möge entscheiden, nach wessen Ermessen die " g{heitsleistung geschehen solle. §. 17. Desgleichen vve '_, c Dtden Befehl gäbe, dass ihm ein Anderer an die Seite £ |twerde, so gibt er, falls dies nicht im Compromü» 8 c " llg jist, keine [gültige] Entscheidung, denn die Entscheid" 1 "'' ^ ( .auf den Gegenstand des Compromisses gehen , es ist «> jjgüber nicht coinproinilfirt worden. §. 18. Wenn IJ^rre ' egegenseitig eine Stipulation [über die Strafe | abg<*£' ^,haben, etwa wollen, dass ihre Geschäftsbesorger beim sc

1.13) Den etwas verworrenen und unverständlichen -*'', u iil Ü ,rses Paragraphen hält Anton Faber nicht ohne *» rlein Einschiebsel des T r i 1) o n i a n us. , «»/'"''''*"

154; Man müsste denn die »Torte l licet dr qwlmsdam^ ^.Ihid sll; aul den Inhalt der Entscheidung beziehen "'' (gc |iPj'nach etwa so übersetzen wollen: wenn auch in der» . Jjedüng hinsichtlich einiger Umstände alternativ .l^SJJJij"gleich folgenden Worte iicl sc, irrt alinm , vel '"'» (tlBetrachtung kommen |, erkannt worden wäre.