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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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519
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"deci. l, iv. Ti(# g _ üc rcC( , pu qui nr f,; tr . recep. etc. 519Cfl^° rdeu '"' 1S0 ) > die Klage e.v stipulalu nicht Statt fin-

tonnen

[des *i*. ^TJL. Hb. XIII. ad Ed. nämlich wenn es nicht

(li .~j'"8' ers ] Interesse verlangt haben sollte, dass die [schul-

9 r e,sl ""g' früher {geschehen sein möchte,der «] ÜLP - ,ib . XIII. nd lül. Celsus sagt, dass, wennsolI e dsric,,ter befoulc " hätte, die Leistung |dcr SrlmldJfoW °*. m ersten September geschehen, und dies nicht er-w'', War e, falls sie auch nachher [dem Kläger] angebotenHj c i e ' doch die einmal verfallene Strafe des Compromissess( n Ve . rsc hwinde, weil es immer wahr bleibt, dass die JLci-\y ^ ,Uc ht vor dem ersten [September] vollzogen worden ist.s 0 m aber [der KlägerJ das ihm Angebotene angenommen hat,lii nr a ' m e <" die Strafe nicht eintreiben, indem er durch dief "'det % ^ eS kosen Vorsatzes abzuweisen ist; das Gegeiitheilei Ue y att > wenn der Schuldner zur Leistung [ohne BeifügungSii. ( ^''keslimmungl befehligt worden ist. §. 1. Derselbei\t L s Wenn [der Schiedsrichter] mir befohlen haben sollte,«nder^ 88 Z " S' eoe "> und du durch Krankheit oder irgend eineP ro * 8c Mmä»»ge Ursache verhindert wärest, es anzunehmen,Hi c ] ( . U '" 8 der Meinung sei, die Strafe verfalle nicht, auch dannda ,j' ^eiin ich dir es nach dem ersten Tage [des Monats],Sf>[|j ' * Cu bereit bist, es anzunehmen, nicht gebe. [Celan*]S c l |ie ,. er meint mit Recht, dass [hier] zwei Vorschriften desdie anH nCllteiS vorlw »den seien, die eine, dass Geld gegeben,d e| ,',f re » da 8 » es vor dem ersten Monatstage gegeben wer-f;i|| st 0,e ; wenn du also gleich deshalb in keine Strafe ver-bellt ' Wei ' tlu vor dein risl, ' n "'e'' 1 bezahlt hast, indem esSt rare ln deiner Macht stand, so verfällst du doch deshalb intei m ' We il du [gar] nicht bezahlst. §. 2. Derselbe sagt,)iicl g f^ U8s l>ruche stehen bleiben | können '' ') I heisseda Ss j "deres, als sieh, soviel wie man es vermag, bemühen,§. 3> jL r ^'«Scheidung ues Schiedsrichters Folge geleistet werde.te f '. e rs elbe Celsus sagt, es könne,, wenn der Sehiedsrich-tscln.n. " ef °bleii haben sollte, dir an einem gewissen Tage das

du |abei| es nicht hast annehmen

v *oll ei " öc Vj,e 'd] zu geben, - - 4 .-

..> luie Ansicht| vertheidigt werden, dass die Strafe nach

0* '' 1,em «echte nicht verfalle; .V e ; t * "AUL. ,ib - XI]L ad Ed ' ~~ We,m aber SP ' i,Cr Je " Cr"^"Szun Wiire * es anzunehmen, ich nicht ungestraft die

«ick» i G verweigern würde, denn ich hatte ja früher noch

.^bezahlt. b

o ( |e/"' e ! lccp plnm Judicium, nämlicli er mipidationc poenali,l5l\ n ' ""' Accursius sagt, super pocuit.

Sicht ,,Hch slare gewöhnlich folgende posse wird mit Kurk-auf den Zusammenhang von Manchen für unächt gehalteu.