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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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512
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512 Pandect. L. rV..Tit. 8. De recrpl. qui arbhv. «**

sagen|•'■* K ) veranlasst wird, sehe ich niclit ein. " e " n . ■ ,]V|-dadurch, weil das Comproiniss blos über die Kerhtsslrei >k j

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ten eines Einzigen eingegangen worden ist,. so ist kein|des Zweifels an Aor Gültigkeit des (Vmpromisses| *P"denn es ist ja auch erlaubt, über einen einzigen (»e£'-''' . azu coinpromitliren; wenn aber dadurch, weil mir von .^der einen Partei (Straf-1 Stipulation Statt gefunden hat, ., „.ein | nicht zu bezweifelnder] («rund |der (Jngiilt igkeftd|* -ijjpromisses] vorhanden. Obsrhon, wenn ein Klüger si'iiStipulation [die Leistung einer Strafe | hat versprechen ' .^gesagt werden könnte, es sei ein vollkommenes < oin|> , ,„*vorhanden, weil derjenige, welcher belangt wird, durcu ^hw darauf, als ob etil. Vertrag abgeschlossen WO'" , p| .-(pp/n/i pacti ' ' ') i:rcej)linne) sirhergestellt ist; derjen*B i.jgjWelclier Mage erhebt, wenn dem Schiedsrichter nie" j (egeleistet worden sollte, die Stipulation i'nv sich hat. "' j e rkrh jedoch nicht für wahr, denn es reicht dazu , *f 'l^gSchiedsrichter gezwungen werden könne , eine BoW< gj

tm geben, nicht hin, jnur] eine Ausflucht zu haben. §• - e ,ist aber |auch|, wie Pedius im neunten Bache s:l £ ' c (rl .it-Higo so anzusehen, als ob er sich zur lüitscheiduiig der ,

saohe verstanden habe, welclier die Slclle eines KichC' lC hnoinmen hat, und verspricht, er werde durch seinen * ^ ]|jS ,deir Streitigkeiten ein Ende machen. Wenn er nun " ft^jg"

**rt sich iPedinsl, tiur in soweit sich iu die SattX e " ia n

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sen hat, zu versuchen, ob |die Parteien( zugeben v; " t 'iJicb'

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durch seinen Halb oder sein Ansehen der Rechtsstreit K C|rei''tet werde, go ist nicht wohl anzunehmen, dass e<* ^„i.jpdS"

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Sache zur Entscheidung- übernommen habe. §. 3.richter wird durch das Comproiniss nicht gezwung''"' ' r,,,,.eben Ta<;en seine Entscheidung zu ertheilen, au ^'''' "\ , clri» 1der Richter dazu nicht genülhigt werden wird, es " l " s . S ( i" 1die im ('ompromisse festgesetzte Zeitfrist zu ^'■ u( ^,^ P , n ii'^

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nicht weiter hinaiiKgescboben werden können. §• "*•wird es, wenn er etwa vom Priilor zw ■Ätt«olie«<J u '^ ■ ■\\i , » ttwürde, der Billigkeit höchst angemessen sein, dasS '" ' ^Jgfjer eidlich versichert , die Sache sei ihm noch "i<

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148; lllpianus will nämlich hiermit den Pomp

elwa lädein, sondern nur seine Verwunderung *•* |. r iuri'gehen, dass Pomponiiis sich über etwas, vvas> S^ |rZweifel unterliegt, doch lull einigein llcdenken il "^' ( .//,/i/' ''j

UU) Kl ist liier narb den Auslesern an ein /"('"'.'!'. '|,w<' i > ; ''''ht<lenken, vermöge dessen die klagende Partei sl | '. l(l i«-si' , '|j jverspricbl, wenn elwa der Schiedsrichter ibr r '"''. \,, u ' l' al

für unstatthaft erklären weide, von 4er beklagnichts fordern zu wollen.