508 Pandect. L. IV. Tit. 8. De reccpth, qui nrbhrlum el*
wirkt ein rechtliches Verfahren, welches demjenigen T<»eigentlichen Jlichter ähnlich ist (ad ximilitudinem juui 01 .rrdigiluri und bezweckt die Beendigung von Hechts»"
keilen.
2. ÜLP. lib. IV. od Ed.
Es findet die Meinung S^»Jass ans einem Compromisse keine Einrede, sondern diederung einer Strafe erzeugt werde. .„n
3. Iukm lib. XIII. ud Ed. — Labeo sagt, das», ^nacli eingegangenem Coinproinisse ein Ausspruch gef»" „den ist, vermöge dessen Jemand von der gegen ihn er . , . JasVormundschaflsklage durch Einen, welcher noch » lC ' , eI1Alter von fünfundzwanzig Jahren erreicht hat, freigesi» ^worden ist, dies vom Prätor nicht zu genehmigen se J' ge-wird deshalb eine Forderung der verfallenen Strafe "' . ^stattet werden. $. 1. Obwohl der Prätor Niemanden ^^ edas schiedsrichterliche Amt zu übernehmen, weil dies ei , ^und ungezwungene und in der Nothwendigkeit der r>
jdlege nicht mit begriffene Sache ist, so hält doch der a | swenn einmal Jemand die Entscheidung einer Streit» 8 ^ n ,Schiedsrichter auf sich genommen hat, dafür, dass die» ,|cl)tstand zu seiner Fürsorge und Hcküimnerniss mit gebore, ^blos deshalb, weil sein Bestreben dahin gerichtet »et, ^liechtsslreitigkeiten beendigt werden , sondern auch a j erGrunde, weil diejenigen , die ihn (den Schiedsrichter;» e »
Meinung, er sei ein rechtschaffener Mann, als hiilscl» 1 n an»wählt haben, nicht getäuscht werden dürften. Denn •" . (|ll aldass ein Schiedsrichter, nachdem die Streitsache schon ^0und noch einmal verhandelt worden ist, nachdem v°' j e „beider Parteien die verborgensten Umstände eiilm'" j e jieUund die mit dem | vorliegenden | liechtsgeschäfle vero jje'Geheimnisse an das Licht gekommen sind, entwed cr elllll it2günstigung jeiner Parlei| nachgebend, oder durch •> ^ uS -bestochen, oder aus irgend einer andern Ursache Ken .^doSpruch fällen wolle; kann dann irgend Jemand " J^sS
stellen, es werde der Billigkeit höchst angemessen s
seinem Azu unlerwc
iixspruchc (avlnh-him und bei den ■ v '' , "' l ! (11 |,. ,SI'' ,M ',.. werfen, laue ausdrücklich auf alle in»' 1 I » die»**tigkeiten unter den Parteien gerichtete üebereinKw^ j.ti.Art wirrl compromissum plenum genannt (c£ * jLgrget* 011/>. A. /.i. Der Kürze wegen wird 'auch in ,1, ' r .''! ; re ii g e 'ick Co in pro in i sh und co in p roiu 11
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tri» und der 5b. Titel im % Buche des Codex ist vV / l "' 1 | 1 sr | '
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reeeplii tirhhris überschrieben, so dass mitbin auc ^ ftTitel reccpth nicht etwa mit Einigen für den » »CVptutH zu halten ist.