43*2 Pandect. L. IV. Tit. 2. {htod mettu causa gesitt» «*
und so [sagt auch] Poinponius, wie mich [es gewiss '','dass eine Klage; durch die andere ' l ) ausgeschlossen vrevermöge entgegengestellter Einrede in factum ä 2 ). §•**' jHanns sajrt, es werde hlos das Interesse ,3 ) vervierfacht) ' .demnach werde derjenige, welcher aus einer BdeicomOM»»sehen Angelegenheit die Summe von vierzig [Sestertien] * c ' .dete, wenn er durch Gewalt veranlasst die Summe von ' 'hundert versprochen und bezahlt habe, das Vierfache
Summe von zweihundert und sechzig zu bekommen
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denn in Beziehung auf diese hat er wirklich Gewalt cteil- 1 ''). §. 15. Dem zu Folge werden, wenn etwa * , ...
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[zugleich] sich der Furchterregung bedient haben, <■•■-Einer unter ihnen verklagt worden sein, die [der in tu,versetzten Person entzogene] Sache aber vor Fällung destheils freiwillig zurückgegeben haben sollte, sie A" e 'i: e gVerpflichtung entledigt. Sollte er (jener Eine) aber au vrigfnicht gelhan, sondern nach richterlichem Ausspruche dasfache ersetzt haben, so ist es doch der Wahrheit gemässer L'/.iinehtncnl, dass auch auf diese Weise die Klage wclus 0gegen die übrigen |Mitschuldigen! aufgehoben werde; ^
15. PAUL. lifo. XL ad Ed. — oder es wird doch g«^die Uebrigen nur in soweit eine Klage gestattet wer de"» ivon jenem Einen [durch den Klüger| weniger [wie diedige Summe beträgt] eingetrieben worden ist. rjß
10. ULP. lib. IX. ad Ed. — Was wir für de " ),'„-sagten, wenn Mehrere [einem Andern] Furcht beigebraeüben, wird auch dann angenommen werden müssen, ^ VCI l i c reihnen Einer die fremde [Sache] an sich gebracht, der * ^<lie. Furcht erregt hat. §. 1. Wenn aber Sclaven vo" ?Furchterregung Gebraucli gemacht haben , so wird "iauf sie [dein dadurch Beeinträchtigten] eine Noxalklag" j e „Iien; es wird aber auch Jemand [als der Beeinträchtig .^Herrn, an welchen etwa die [entzogene] Sache gekoin'" |,,|-belangen können ' 5 ); wenn nun dieser als Beklagter en j c jidie Sache selbst, oder, nach dem was oben bemerkt c |,
ist, das Vierfache gegeben haben sollte, so wird er
31) Nämlich actio victus causa und de dolo. • m I"'^"'
32) Exceptio in factum ist eine solche, <lie sich «ai' ^y.gte /Udere Thatsache {factum) gründet, welche der Ijck ■»seinen Gunsten anführen kann. „. d«' 1 ""
33) {hind intereti ist hier dasjenige, an dessenE« flD 8£j|% Ü 1 "'jenigen, dem es gebührt, gelegen sein inuss, W<-reinen Voiiheil gewährt. . . v i<* r/l i"
34) Die an der Summe von dreihundert noch fehlen<l<-' ( , llf CPnämlich an den GerwaltthätCT zu bezahlen, 'war « r '
«len Inhalt des Fi«leicoinmisses verpflichtet.
35) Nämlich durch actio mefus causa.