p andkct. L. IV. Tit. 2. {hiod maus causa gcstum erit. 423
, '' dieses Kdict nicht angewendet werden dürfe, ich miisstej s eJbst jene Gewalt gegen clicli veranlasst Iiaben; übrigensp ; r > «ills ich an der Gewalt keinen Theil Iiabe, ich durch dasjf, || "'cht gehalten werden dürfe, da es vielmehr [in diesem» e J anzunehmen ist, dass ich für meine Dienstleistung einenjjj !" e B»l>fangen habe. §. 2. Derselbe Pomponius schreibt,Su 8e >en der richtigen Meinung, dass auch auf die Freilas-Wi e " les Sclaveu oder die JMiederreissung eines Gebäudes,Um ' C """"' gezwungen vornahm, die in diesem Edicte ge-Sei . Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auszudehnen' §• 3. Aber in welchem Sinn das, was der Prülor sagt:Re(| V(ir cs ,l i ca t genehmigen (nämlich was aus Furcht«cl a " w '" ( ' ,u s<> '" s ""<e), z " nehmen sei, wollen wir [jetzt|^y , '* * i! * verhält sich nun aber so (cf qiritfrm) , dass ent-r < obwohl die Furcht sich schon eingestellt hat, die Sache
{cf quidemi) , dass ent<\ "'■> 0 "
uU, c * (:,ls f«'»»d dos in Frage stehenden Rechttirescluffii) noch'' C|,t «»' V ~".....' - ' B. der
2 U( , '"'<"» die Auszahlung noch nicht nachfolgte, oder bereitsj e , j, ou *ndnng gekommen ist (perfecta) , z. B. wenn nach•fer <i l j"" 1 **'"n auch die Auszahlung geschehen oder aus Furcht0(l er .""hier von seiner Schuld freigesprochen worden ist,dtiN.1 .* so,, st etwas Aehnlichcs ereignet haben sollte , wo-»j cu das
fi ,S tägliche] llechtsgcschäft zur Vollendung gell
oll r i" " -c '' ,t Pomponius, dass zwar in Bücksieht ai!,,,.. un g gediehene Rechtsgeschäfte bisweilen sowohl
Voll,
El
gelangte.
auf zur
Rechtsgeschäfte bisweilen sowohl eine
; ds eine Klage zustehe, in Hinsieht auf unvollendetea ' s d\°i>'''"' ' ! '""' ( ' a ''- Aber aus Krfahrung weiss ich, dass,( '"Mi "']. ° e Wohner von Capua durch eingejagt« Furcht Jcman-'"H|,> ' S Kc ' u 'i'<li<'lie Bekenntniss eines Versprechens abgepresstVon p' „ Ton un serm Kaiser rescribirt worden is( , Jener könneUnd j* ator Wiedereinsetzung in den voriges Stand verlangen;^He'iT (l(l " ,>r; " (>1 ' « li,s BeiardMH |Ii>terlonit| gefallt habe,"er |(l *' r Beeinträchtigte] mit einer Klage gegen die Be.woh-' lr siel"''''"'''' ''''"Versuch machen, so sei sie gestaltet, wolleSi, jy ! ;i,, er gegen sie als klagende einer Einrede bedienen,licl, eu IL ( ' S ''""'' nicht an einer solchen. Aus welcher kaiser-V(>n (>i| | Ordnung 7 „ folgern ist, dass, es mag- die Sache zur«ine])' ""* Bedienen sein oder nicht, sowohl eine Klage als'''«"n ""."' ,H ' e «''stattet « ird. §. 4. Et wird aber auch demje-^« Kl* CS TerIan B t > sowohl eine dingliche als eine persö'n-tage«»j gegehen | und zwar] nach Aufhebung der
•"«setj ,n -' Systeme dafür gebräuchliche Benennung ist actioAiivi-,'"]'" " l!/ ' s '•■/in rem vcl in peraonam, (8. v. GlückWi'n 1 ■ E .rläufc der Pandect. 6. Tb, 2. /llxli. p. 4W.) Neuem"'ffs ist die actio qttod mvlus causa.
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