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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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Pandect. L. III. Tit. 6. De cahimm'aloribus.

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' i das er wird empfangen Laben sollen , nach einem Jahr

. » e » des Einlachen eine Klage auf das Geschehene zu.

* Dass diese Klage aber nicht blos bei bürgerlichen Pro-

p e " [Statt finde], sondern sich auch auf öffentliche (peinliche)

a °. Cesso 5 ") beziehe; schreibt Pomponius; vorzüglich da

l durch das Gesetz wegen Erpressungen gehallen ist, der,

, LJeiiimidenl aus Chicane eine Verdriesslichkeit zn bereiten^ , r n 'dit zu bereiten, (jleld empfangen hat. §. 2. Wer aberempfangen hat, sei es Vor Einlassung oder nach Einlas-|V& auf den Process, ist gehalten. §. 3. Aber auch eineIj. '"htiuion unsers Kaiser*: s '), welche an «len Cassius Sa-^""'^ .'^schrieben ist , hat [davon] abgehalten , dem dichtert "°gner bei öffentlichen oder Privat- oder fiscalischeii -Pro-c ] fi " Geld zu geben, und hat befohlen, däss aus einem sol-Ü| ' " r "i'de der Streit erlösche. Blau kann nun (navi) [dar-Clri Ve, ' n;, "deln , ob , wenn der Gegner das Geld nicht ausMai " e ' l s ondern| '" der Absicht, sich zu vergleichen, em-fal'l^" W, die Constitution wegfällt? Und ich glaube, sieV»kj.??» so "'ie auch diese Klage; denn es sind ja nicht

§, t e ^"" untersagt worden, sondern niedrige Concnssionen 5 2 )

*M |Jemaii(l| Geld empfangen'habe, werden wir sagen,

^vcnii etwas an Geldes Statt empfangen worden.

'd der Begriff, den die Römer damit verbanden, von viel'-Herpui Tim lange war nml jede in liöser .Absicht vorgcnom-( | e "° Handlung umf'asstc, wodurch man unter dem .ScheinTW "i'clils die Rechte Anderer verletzte. S. die in diesemg 'W; aufgeführten Heispiele und v. Glück a. u. O. Th. 5.bi;- ,''" &' " as Bernde Wort Chicane, ohne Zweifel <las'*eichnendste dafür, musste in Ermangelung eines deutschen«"raucfct werden * >: "'-'- ------- .-- t*J*

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Hie Worte negotium facere vel e ~ icere bezeichnen nicht allein den Fall, wo Jemandi'il,,..! - 1 "" '" »'inen Process verwickelt, oder nicht, sondernzir>l'< "l't jede Verdriesslichkeit. die man dem Andern zu-, S0| :." «./.. B. L. 7. 5. 2. J). h. t. Darum ist die Ueber-hftik ?6 dieser Ausdrücke im {. 25. I. de actionlb- 4. 6. nichtgehalten worden.

» fi B PecuniaHts cailgfs ad publica crimina. In diesem Ge-Ti. i!"''",. 7 ' ' sl prciiiiitiriti causa soviel als civilis d. h. Iiürgcr-

________________ Process. S. Birnbaum

$. 11. namentlich S. 708.

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{. J, j^ " ' o n i n u s C a-r a c a 11 a. S die Bemerkung zu L. 33.7. 4J) ' **o pvoc. et def. 3. 3. und JL, 1. C. de poena just.

ciiern« i*'---- " .......... ------- ."V"*""

a. t' A, """streit, crimen soviel als5j) ö ' °" «<! 8. 5. 11. namentlich S.

8x*» a ..!! MCn '" die Sprache des heutigen Criminalrechls üher-

tluTji S'onei -Name, unter welchem Erpressungen eines Vor-

driii,', V | '" 1 hinein Andern durch den Vorwand odr>r durch Be-!i " ''ikr 1,n( WftlSiMWich eines Hechts, verstanden werden;Wei C j J' n .'''eu erb ach Lehrt), d. peinl. R. J. 430. dies Wort,BS Öffentlich Erschütterung bo<leutet.

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