Pandect. L. III. Tit. 5. De ncgotüs gi-stts. 395
Ho"l • a " C ' 1 weml ,cu WU>*«> finde dl 'e Gcschä'ftsführungsklagea "tatt; ;iber darum ist getagt -worden, da seist mir niclitU° a " cn , weil ich das einmal Gebilligte niclit missbilligeniioil" 6 ' ""^ sow, "° das , W as ,mt Nutttll fvefiihit worden ist,al|,' VVei "''^ '"'" n dichter genehmigt werden muss , so [mich]i > Was von ihm selbst gebilligt worden ist. Sonst wenn
w* 0 .* 00 gebilligt habe, die Geschäftslage niclit Statt lindet,
tili«. Li geschehen , wenn er von meiiieui Scliuldncr [etwas]*ur i l '""' ,CM '' s Schill igt haben sollte, wie soll ich es\vi e IC . kommen 1 ingleii hen wenn er verkntift haben sollte?«s ? VV .! r ^ or s,, " ,st endlich, wenn er etwas aufgewendet hat,•i-a e ..' fl bekommen'.' Denn schlechterdings ist es kein Anf-ftbi' ** ^ v ' r '' "' s(> «»eh nach der Genehmigung die Gescha'fts-
""KsUage Statt finden.S e i, ULI*. Ii|,. \. „,/ /uf. — Aber ob mir auf der andern
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age wegen der Kosten, die ich gehabt, erthciltUnd ich glaube, sie stehe [mir] zu, wenn nicht dashei<j e ers a '««geniacht worden ist (actum esl), dass keiner von\v e | c i" £*gen den andern die Klage habe. §. 1. Der aber,
\v e „ ' ""' Gescha'ffsführungsklage anstellt, wird nicht blos,
lijl, t . i,s ( >''srli, : ifl, welches er geführt Ji.it , Wirksamkeit ge-
e * m'i a Klage gebrauchen, sondern es genügt, wenn er
M'i,.i ™ntzen geführt hat, wenn auch das Geschäft keine
l|;i Us '""keit gehabt hat; und darum wird er, wenn er ein
8ii c ) ( j f0s<l| li't oder einen kranken Sclaven geheilt hat, wenn
t»e S( ,j. ,*' "aus verbrannt oder der Sclave gestorben ist, die
Ali,,,. ' ^'"''rungsklage anslellen; und das billig« auch Labeo.
[di 6S(e k" ''Clsus erzählt, so bemerkt Probus bei ihm, dass
V^iin .'' n,c ^ lt immer gegeben werden müsse. Denn wie,
^"•cli "i <M " sol( 'I'es Haus unlers(iil/.( hat, welches der Herr,Li »'s
I.
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Wäre er i\cn Koslen nicht gewachsen , verlassen
', oder welches er für sich nicht für milbig hielt'.'
"ü f., j. *"' er, den Herrn nach Labeo 's Meinung belastigt,
[""'''i'cl i'!" '" •'''''''" freisteht, auch in Hinsicht auf einen 7,u
'"uii.!'"'"' ^ CU8 den |seine] Sache zu verlassen. Aber jene
Scliiifj f.'.' 1 "'"' , ' 1 ( eis us auf feine Weise; denn der hat die
'Wt |,.. '"'""Ssklage, sagt er, der mit Piutwit Geschalte ge-
""""llü'.,,' «** ■*•' f,il "' t ,1 '"' l,< n,it Nutte« Geschäfte, der eine
N M ,j K ' ; 'wehe, 0 J,, r ,,;„(. solche, die den Hausvater belästi-
* c lii-ci| J( r< ' '""eriiimint. Dein gemäss is» auch, was Julia im s
'VScIi' Uss der, ,|,. r ein Haus gestützt oder einen erkrank-
N«s '| U '" Sehei|( bat, die (iesrliäfisfüliriingsklage habe, wenn
', " luil."",^'""'" «!»•*, obgleich ein Kr folg nicht Statt gefun-
** Ibjf jy, '' '"''"S" Iniin], wie, wenn er geglaubt hat, er thue
u<z,; », aber dem Hausvater es nicht dienlich «rar?