Druckschrift 
1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
Seite
350
Einzelbild herunterladen
 

350

I'andect. L. 111. Tit. 1. Do poslulando.

[von 17 Jahren | für angemessen zum öffentlichen A«J ' irC ^ HIgehalten hat; und in diesem illtnn oder einem etwas 1'

Aller, sagt man, habe Ncrvn, der Sohn, auch bereit« °" ( '!lieh Gutachten über Rechtsfragen gegeben. Wegen *» ^

trlücksfalls hält er A<y\ Tannen, der gar nicht hört, «"> .ihm gerichtliche Anträge zu machen; denn man könnt"«lein nicht erlauben, gerichtliche Anträge zu machen, d' 1 'Decret des Prätors zu hören nicht vermochte; und es W>dies auch für ihn (den Tauben) selbst gefährlich werde", a JjJhätte er das Decret des Prätors nicht gehört, so vv" r vcrgleichsam als hätte er nicht Folge geleistet, wie ein ^^TJ^jmit einer Strafe belegt werden. §.4. Der Prätor sagt: VV ^sie keinen Advocaten haben werden, so wer« ,j^einen geben. Doch pflegt dar Prälor nicht blos *° ( , s |Personen diese Leutseligkeit zu erzeigen, sondern [er t'"auch, wenn irgend ein Anderer sein sollte, der aus £ c ^, j (0 nUrsachen, entweder wegen IJeslechung (<tml>i/io) vonseines ('egners, oder wegen Furcht keinen Rcchtsbet«»»fanden hat. §. 5. Zweitens ist das Edict gegen <1 " !,C ":[' |? eaufgestellt, welche für Andere gerichtliche A"..^nicht machen sollen; und in diesem Kdict hat der .^^das Geschlecht und den Unglücksfall ausgenommen, WJ in itdie Personen, welche durch Anrüchigkeit kenntlich si"'> ^einem Schamlllcck bezeichnet {notavti). Das GeSchlecW^^er ausgenomnienl, indem er Frauen abhält, für Andere g, <^liehe Anträge zu machen ; und zwar der Grund, wnr ,° UgeWabhält, |ist,| damit Frauenspersonen nicht defnfür'"'^''^.ild 1schirklicheii Zücbligkeit zuwider in fremde Angclci; .t^ßsich mischen, damit sie nicht männliche Dienste y sC |ii'mögen. Ursprünglich ist dies seit der (Jarfania, «"' . Ja-unverschämten Frauensperson, eingeführt worden, AV ''l(iA"'durch, dass sie auf eine unvcrschäuilo Weise £'' Ti uvi '"

träge machte und die Obrigkeit beunruhigte, Verai " ni '^ 0 \W

diesem Kdict gab

men| , indem der l'rätor den beuler Auge

abweist; weil er nämlich die Ehrenzeichen der ObOlS

.«reu«

Den Unglücksfall [hat der Piator ""j^,,.!'"'Prätor den beider Augen beraubt' 1 '' *;,|>t.lämlich die Ehrenzeichen der 0bn ^7 ^sehen und ihnen seine Ehrerbietung nicht bezeuge" ' ^ f;i-erzählt auch Laben, dass Publilius, ein ' Jli "''''V, 0 l»r'^'"(er des Asprenas Nullius, mit dem Hucken gegen < ^ akeitlichen Sessel vom lirutus hinbestellt worden S» >

Obwoh

in" 1

ßi"

einen gerichtlichen Antrag machen wollte. ^ b1> \V!^g ""''Blinder für einen Andern keinen gerichtlichen ' "^ )ril ii^«heil kann, so behält er doch sowohl den- Seil» '^ ( |,;ii"|als kann auch das Riehteraint bekleiden. lvn "." j^isl"';Iso auch Staatsämter führen7 Fs ist zwar c "~.j |ir t b»"eines solchen vorhanden, der lein Slaatsamtl K e '