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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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328
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328 Pandect. L. II. Tit. 14. De pactis.

äcposili geklagt werde, scheint man in der That eben """"'Vabgeschlossen zu haben, dass man für bösen Vorsatz nid»Stehe. Und doch gilt der Vertrag. §. 4. Vertrüge, *f* ■eine Schändlichkeit enthalten, dürfen nicht beachtet ^^ ],|z. B. wenn ich dahin abschliessen will, nicht aus D' e .L$oder zugefügten Injurien zu klagen, im Fall du derg^ r ebegangen nabelt würdest; denn es ist von Nutzen, die ~ 'des Diebstahls und der Injurie« zu fürchten. Aber wel " T 1 .. erbegangen ist, kann man darüber Verträge abschliessen. ^falls können wir nicht dahin abschliessen, dass ich das *»dict woraus gewaltsam (unde vi) nicht gebrauche, '"weit das öffentliche Wohl dabei ins Spiel kommt. Ui>» ' c(haupt, wenn der Vertrag vom Privatinteresse abgeht, S° ' \nicht zu beachten: denn vor allen Dingen ist das Auge"dahin zu richten, dass ein über die eine Sache oder ' nl ^einen Person abgeschlossener Vertrag einer andern Sa c ' ie „ ]$.Person keinen Schaden bringe. §. 5. Wenn du mir 10 ,,stücke schuldig bist, und ich dahin abgeschlossen, nicht i ^dir zu verlangen, so billigt man es, dass dir die Einf e< *%^Vertrags oder des bösen Vorsatzes im Betreff der 10 n s 0sei. Ebenfalls würde, wenn du mir 20 schuldig bist, "" >,'dahin abgeschlossen, 10 nicht zu verlangen, durch die '"" j| Cgegenzusetzende Einrede bewirkt werden, dass ich »™ ( | eIIübrigen 10 verlangen dürfe. §. 6. Habe ich mir abe' ,j eStichus oder 10 Geldstücke versprechen lassen, sodann »» ^10 einen Vertrag abgeschlossen, und klage ich nun a» j.Stichus oder die 10, so wird mir wohl die Einrede « e uschlossenen Vertrags für iininer entgegenstehen. Denn ^ edurch Zahlung, Klage und Erfassung eines Gegenstand |,ganze Verbindlichkeit aufgelöst werde, so werde auc' 1 .$Abschliessung eines Vertrags, die Wicht-Einklagung <J cS . t, e ii,Gegenstandes betreffend, die ganze Verbindlichkeit aulg c ]( jje

Aber wenn unsre Absicht darauf gegangen, dass mir m ^10, sondern Stichus gegeben werde, so kann ich g all/ ' ^jl-sam auf den Stichus klagen, ohne dass mir eine Kii ,ret ve ,iiigegengesetzt werden dürfe. Dasselbe findet auch Statt, f,man übereingekommen, den Stichus nicht zu verlange"' |111( lAber wenn du mir überhaupt einen Sclaven schuldig W 9 ' jfiich dahin abgeschlossen, den Stichus nicht einzuklagen, s j f |imir zwar die Einrede des Vertrags entgegenstehen, ^ wii,den Stichus einklage; klage ich aber auch auf einen <' .jjji,»o werde ich richtig klagen. §. 8. Ebenfalls, wenn 1«" gde*abgeschlossen, eine Erbschaft nicht einzuklagen, und '.'.j ,|i edie einzelnen Sachen derselben als lirbe verlange, s° "*: ., s<>»Einrede des geschlossenen Vertrags anzufügen sein: c ,< (tt \i&'als wenn wir übereingekommen sind, dass ich auf ein