Pandect. h. II. Tit. 14. De pacii's.
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iin durch, eine freie Person erworben zu werden, sondernSen 1^' kt dadnrcli für den, welcher den Vertrag abgeschlos-liat ' zu S01 '8' eu * Und dies ist jetzt Rechtens. §. 2. Erstj, 'Hau einen Vertrag geschlossen, nicht zu klagen, nachherVi m,t ' ern > uass lnan klagen dürfe; der erste Vertrag wirdSo . den zweiten aufgehoben werden, zwar nicht von selbst,die a e ' Ue Stipulation durch Stipulation aufgehoben wird, wennSt! i ' cut der Contrahenten darauf gegangen ist; weil inH„'"'j'tionen das Recht in Frage kommt, bei Verträgen aberty ° Thatsache: und deshalb wird die Einrede durch Gegen-den ^'j/s^noben werden. Eben daher kommt es auch, dassV e ■"'«'gen der frühere Vertrag nichts nützt. Ist aber der2. R *^. vou aei " -^■ rt gewesen, dass er auch die Klage aufhob,w ' Ule aus Injurien, so wird man nicht klagen können,«er r/ na " emen Vertrag geschlossen, dass man klagen dürfe,^'orrl ' st , ' er ' c ' ass t " e fr ,iuere Klage schon aufgehoben
^| e,> > und der spätere Vertrag unwirksam ist, um eineVe* Z " erzen gen. Denn nicht aus Vertrag entsteht die Klage '^'eri"' l '" 1 *'' e "j sondern aus zugefügtcjn Schimpfe. Dasselbeein e " Wlr aucn von Contracten guten Glaubens sagen, wennVi Cu '°ssener Vertrag die ganze Verbindlichkeit aufgehoben
lie r „ tV ü °' K.l°S?e" !UIS dem Kaufe. Denn es wird die frii-iiiifj y e ''bindlichkeit nicht durch den neuen Vertrag' wieder
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it, sondern der Vertrag wird zu einem andern Coii-
'enlich sein. Wenn aber der Vertrag so sich gestaltete,dies, 1 " ^ er S' m,zc Contract dadurch aufgehoben, sonderndtj l( ., ,|" ,r vermindert wurde, so kann der spätere Vergleich;]|| j, "liern Contract erneuern. Dies kann auch bei der KlageIin), 'j 5 Mitgift vor sich gehen. Man nehme an, eine Fraulip,, lil '«u abgeschlossen, dass die Mitgift gleich zurückgege-8i('l er ° e ) nachher aber schliesse sie dahin ab, dass die Mit-ten ' Zeil, welche die Gesetze bestimmen, zurückgegeben? "fiii : ' l!cr w "*d u ' e Mitgift anfangen, auf ihr altes RechtAv jf « '"kommen, und man darf nicht sagen, dass der Zustand
: Juer wird die Mitgift anfangen , auf ihr altes Recht
f( .. "ff'ft durch den Vertrag verschlechtert worden; denn sour Klage auf die Mitgift zu der Stellung im Rechte zu-
v ergc ; 0u "«t, welche das Gesetz ihrem Wesen angewiesen hat,i, tf . filtert sich nicht ihre Lage, sondern sie wird nur wie-iin Se l " ''"e Schranken gebracht. Das hat auch den Beifalltrag .~Cä'vola erhallen. §. 3. Man kann durch blossen Ver-sl üL." C . ue wirken, dass man für bösen Vorsatz nicht etat*• »«dessen wenn man dahin abgeschlossen, dass nicht