Druckschrift 
1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
Seite
311
Einzelbild herunterladen
 

Pandect. L. II. Tit. 13. Do edenilo.

311

'»ißiii Wissen geführt werden: aber Sabinns hat mit Recht•>-'du wo riet, dies sei dann zuzulassen, wcmi der nus dem Gelde

* °gene Gewinn dem Vater gehöre. §. 3. Aber wenn ein, ,lv e den Geldhandel betreibt — denn das kann er — solss e, i m ]? a ]i e er a ; es m ;j Willen des Herrn gethan, dieser

' ^ orzeigen gezwungen werden, und man müsse eben so

Sen ih u a j e Ki a o e gestatten, als ob er selbst den Handel

. rit '' J cn ; hat er es aber ohne Wissen des Herrn gethan, so

10 es hin, wenn der Herr schwöre, die Rechnungen besitze

^ feht. Hat der Sclave mit seinem Sondergute den Geldhandel

neuen, so wird der Herr bis auf die Quantität des Sonder-

• es od 0| . -yy-gg-en j eg zll seinem Nutzen verwendeten Geldes-"müch. Aber wenn der Herr die Rechnungen besitzt und

. "* vorzeigt, so wird er für den ganzen Betrag verbindlich.

'.*' Auch der, welcher aufgehört hat, Geldliandel zu treiben,*

a zum Vorzeigen gezwungen. §. 5. Man wird gezwnn-

lr' l Illlr nn ^ em ^ r ' e vorzuzeigen, wo man den Geldhandel ge-

i ' e 'i hat, und das ist gesetzlich bestimmt. Hat Jemand die Ur-

j °J- för seinen Handel in einer andern Provinz, als wo er

Y «eschiift selbst geführt, so glaube ich, er müsse zum

i * e, {jen an dem Orte gezwungen werden, wo er den Geld-

«el -getrieben. Denn das ist zuerst seine eigene Schuld ge-

[j e,1 > dass er die Urktuiden dazu wo andershin geschafft hat.

-»ocl,als

1 Wenn er an einem andern Orte den Geldliandel betrieb,

, ^ er zu "i Vorzeigen angehalten werden wird, so wird

] , keineswegs dies zu thun gezwungen, du müsstest denn

e 'i Wollen, dass er an dem Orte, wo die Sache verhandelt

"' dir eine Abschrift gäbe, und das auf deine Rosten,

£. 5. PAUL. lib. HI. ad Edicl. — und man muss eine

' Hi einräumen.ver den können.

während der die Rechnungen hergebracht

. 6. ULP. lib. IV. ad Edicf.

bündle.

"-"»Ulisoll.

Wenn einer von denso wie es sehr vielo von ihnen thun, auf dein

la use, oder in seiner Niederlage die Rechnungen habenb e 5 so wird er dich entweder dahin führen, oder dir diei« j. 1 "",'« 0 " in Abschrift geben. §. 1. Auch die NachfolgerHe l' 6 ' Pr des Geldhändlers werden gezwungen werden, die

*ecL r

Hingen

Sind mehrere Erben vorhanden und

hat """£ eH vorzuzeigen.

g, ei nnr Einer die Rechnungen, so wird er allein zum Vorzei-si e ■> ezw, ">ffen- wenn alle sie besitzen und nur ein Einzigerjj ^gezeigt hat, so sind alle zum Vorzeigen zu zwingen,sie n W * e ' wcnn c '" armer Schlucker, der wenig Credit hat,'He Y rR0Ze ' et ' so aass ,nau an der ÖÄhWwfiÖgkffll, mit deral g0 v? r »eignng geschehen, mit Recht zweifeln könnte. DamitU e i . " Rechnungen verglichen werden können, müssen di<ir 'Sen entweder sie auch vorzeigen, oder des Einen Angabe