300 Pahdect. L. II. Tit. 10. De co, per quem factum erU *■
aber, glaube ich, sei sie nur in so weit zu verstauen,
als <l il "
sei- aus dem bösen Vorsatze des Verstorbenen keinen Gev»zieht. . .
2. PAUL. lib. VI. ad Edklum. — Wenn der »JJdes Klägers mit Wissen des Herrn, oder olme dass es "''', 'wenn er konnte, verhinderte, aus böser Absicht so geha» 1dass ich mich nicht vor Gericht stellen kann, glaubt Ofi' 1 'man müsse mir eine Einrede gegen den Herrn verstatten >mit dieser nicht aus dem bösen Vorsatze seines Sclave»winu ziehe. Hat dies aber der Sclave ohne Willen des Wgethan, so lnuss, wie Sabinns sagt, eine ]\[oxalklage vei'S' 1 ',werden; und es dürfe die That des Sclaven dem Herrn " ;:schaden, weil er ja selbst nichts verbrochen, ausser in s oVV
dass er ihn seihst nicht besitze.
steh'
3. JUL. lib. H. Dlffcs/orum. — Aus diesem Edicte &
gegen den , welcher aus bösem Vorsatze so gehandelt,ein vor Gericht Gerufener nicht da erscheinen kann, eine I*
betf<f
in furtum zu , auf soviel, als des Klägers Interesse -
dass er sich vor Gericht stelle. Dieser Klage wird ein;
.»reo»
am
net, wenn der Kläger deshalb etwas verloren hat, z. !»• y. ,der Beklagte durch Ablauf der Zeit einstweilen das Eigenu»der Sache erwirbt, oder von der Klage befreit worde" '§. 1. Freilich wenn der, welcher mit bösem Vorsatze so n" 1 'delt, dass der Andere sich nicht vor Gericht stellen »•"v.insolvent gewesen, so wird es billig sein, dass gege" ,Beklagten selbst eine Wiederherstellungsklage Statt finde»,mit der Beklagte nicht Vortheil aus dem bösen Vorsatz" e flFremden ziehe und der Kläger Schaden leide. §. 2. * . ^der, welcher sich hatte versprechen lassen, durch böse A•>* ,des Titius, und der, welcher versprochen hat, durch bösesieht des Mävlus verhindert worden sind, sich vor Gerietstellen, so werden beide Theile gegen den, durch dessenAbsicht sie verhindert worden, die Klage in factum a" sle „§. 3< Wenn der, welcher sich etwas hat versprechen ' i,s .| e .
durch bösen Vorsatz dessen, welcher versprochen hat, <" H i(jf
bei' 1
ser durch jenes bösen Vorsatz verhindert worden SU'"' . i clGericht zu kommen , so darf der Prätor keinem von " c rC ,i
helfen, sondern ,es wird der böse Vorsatz der Parteien S "^einander aufgehoben. §. 4. Habe ich vom Bürgen '"" ( , rGoldstücke versprechen lassen, wenn der Beklagte nie 1 'Gericht kommen sollte, ob ich gleich vom Beklagten 100klagen wollte, uod ist die böse Absicht des SeinprontU* , (Schuld, dass der IScklngte- nicht vor Gericht gekommen IS ' s „werde ich 100 vom Sempronius einklagen können; ''''" , ||t igross scheint mein Interesse gewesen zu sein, weil, N .,,..jeuer vor Gericht gekommen wäre, mir gegen ihn P** 1