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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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301
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a »»ect. L. TL Tit. 11. Si quis cauiionibns in jmlicio etc. 301

Rleicl ] 'T tli0 ^' :, S' e n,,r WO zugestanden haben würde, wennlaie Bürge nur eine kleinere Summe mir versprochen

0e " sollte.

Elfter Titel.

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( l>t)s cautionibus in iudicio sislcndi causac . • / /______....._„..;,

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fuclis non oblempcraverit

" nn Je 'nrnul dem geleisteten Fersprechen, sich vor Geriebt

*& stellen, nicht nachgekommen ist.)

■tum pitOV. — Zwanzigfauscnd

SrjLjJ "AJ. lil). I. cid Edicium prov. — kviu»«»»»««it ef . , Sol 'cn auf Befehl des Prätors auf jeden einzelnen Tag""-niiiot »___■ ■ ■ - '_____ ___ iL-ir_______„!.«..

Weist e ' Weitle "> ,mt Ausnahme dessen, wo das Versprechenri c ] lt S et forden, und dessen, au welchem man sich vor Ge-ist k ■ le " soli - • Denn eine solche Berechnung des Weges

y* der Parteien lästig-.nicht i " libl LXX1V. ad Edicium. — Wir erheischenGejdJ-f 8 sich der Beklagte vor Gericht stelle , wenn das"Wh v' We,s " !uü er sic " vor Gericht zu stellen versprochen,^eifcngleich beseitigt worden; aber dies nur unter derer s ; c f Ull S > Wenn früher das Geschäft beseitig-t worden , alslie r j ^. r Gericht stellen konnte. Uebrigens wenn erst nach-ljÖs en L^ ei "Sleich abgeschlossen worden, muss die Einrede dessie], , 0l " sa <zes vorgeschützt werden. Denn wer bekümmertSll 'afs' ^«"gleich, über das Geschäft um die versprochenei-ede j Imine > da man ja annehmen kann, dass schon die Ein-*"8Uil geschlossenen Vergleichs schade, als ob man nämlich«ttiiggjg , a,lcl > über die Slrafsumme sich verglichen liabe , es8e '»aclt ' tlas Gegentheil von den Parteien besonders aus-... . ' "Worden sein. &. 1. Wenn Jemand durch ein Amt,

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''iß'im ?•. Ul ;i,s Bürger einer Municipalsladt zukommt, ohjta

ein.

«iii Ss *£* 8 Absicht verhindert, sich seinem Versprechen ge'S c ;' y or Gericht gestellt hat, so scheint es am billig-sleu,Xv 'r<l '|"° ** H,l "ede zu gestalten. §. 2. Auf ähnliche Weise"'dit I C - m ' .Welcher zu Ablegung- eines Zeugnisses gerufen,'"'isse/ 01 " 1 < * öeic «to gegenw&ftig sein konnte, geholfen werden>.ii s , '• §• 3. Wenn .Jemand versprochen, sich vor Gerichl<ie Wal c "' "»d durch Krankheit oder schlechtes Wetter oder\vi, d «es Flusses verhindert , sich nicht stellen kann , sol) ( . nil '* "»t einer Einrede unterstützt; und nicht mit Unrecht.Nv °'i(li! . vhuim solchen Versprechen die Gegenwart nolh-'icit v f p'' wie Jiütte der sich stellen können, der durch Krank-** 2WT?i ert WOjden? Und deshalb sagt auch das Gesetz,)„/• «lT il( -■

^tend«

'erd

,. „, . r »fcln, ,lass, we.....ler Richter oder die eine von

't te j dqn l'nrteien durch gefährliche Krankheit verhüte

4. W ' dcr gerichtliche Termin aufgehoben sein solle.

VVe "n sich eine Frau nicht wegen Krankheit, sondern