Druckschrift 
1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
Seite
292
Einzelbild herunterladen
 

! .t- * t:

19) Pandect. L. II. Tit.8. OlH sutisdare cogantur, /■<■/./«'''

ff. Idkm Hb. XXXV. ad Edidmn. — Der, welcher «gjSchuldner mit Gewalt entrissen liiit, beiVeit den Bfe*"*«Iure!» Zählung nicht, weil er nur seine eigene Strafe erlesM

Achler Titel. (

Olli sattsilari! coganlur, vel jvralo protnili"vcl suac promissioni commil '/ antuv.

(Von denen , welche gezwungen werden , Sicherheit ZU ;", , soder ein, eidliches Versprechen, leisten, oder auf ihr ein]' 11

Versjrrechcn entlassen werden.) .

1. GÄJ. lib.V. ailEtlic/umprov. — Sicherheit^ien (snt/'silatio) ist auf dieselbe Weise gesagt, wie Z« j,den st eil cn (sallsfaccrc); denn so wie man von uns ° c \ tdass wir Jemanden zufriedenstellen, wenn wir seinen »' '„befriedig« n, eben so sagt man von uns, dass wir unser" 1 , (ik;i- Sicherheit stellen, wenn wir in Bezug auf Aas,^,^von uns verlangte, die Vorkehrung' treffen , dass wir •'"'halb durch Stellung von Bürgen sicher setzen.

2. ULI». Jib. V. ad Edklnm. — Der Reichthtutj

0

Bürgen , welcher des Erscheinens vor Gericht halber Swird, wird nicht allein nach seinem Vermögen, sonder«nach der Leichtigkeit, ihn ausklagen zu können , bei» Iß,§. 1. Hat Jemand Personen, "Welche nicht haben klage» ,| (neu, einen Bürgen des sicli vor Gerichtttelleus halber S' c ^r.so wird die Stellung vergeblich sein. §. 2. Der Prä»»' .^wenn Jemand Kitern, Freiiasser, Freil»** f .Kinder oder filtern d-es. Freilassers, der Frei'" ^rin, oder seine Kinder, oder den, welchen er ■seiner Gewalt hat, oder seine Frnu odet'

S ch wi egertoeliter vor Gericht rufen will, s° 0 rjeglicher Hürgc, wie er auch nur Fei, des 8» c ".-j,Gericht Stellens halber angenommen werde»- s ,>Was der Ptfftor sagt: oder seine Kinder anlange» 1 '^,,»werden wir dies auch von Kindern der weiblichen J-»» 1 , e rstehen, und diese Rechlswohllhat nicht allein dem VatJ' r > , ]Veher sein eigener Herr ist, sondern auch, wenn er in ei» 1 ' . |fl ,dem Gewalt steht, zugestehen; denn das schreibt Po ml' 0 , j ( liAuch ein Sohn kann Bürge für den Vater werden, wenn Ol » ^,unter eines Andern Gewalt steht. Unter der Schwieg" 1 jyjS{er müssen wir auch die Frau des Erikeis verstehen. §•

aiic

1."

«»

der Prälor sagt: soll jeder Bürge, wie ci »- ,sei, angenommen werden, anlangend, so bezieht s» }fauf sein Vermögen, d. h. es soll auch ein nicht-reic' lC ^pgenommen werden. §. [>. Gegen den Bürgen, vvefehe r ^sprochen hat, dass Jemand sich vor Gericht stelle ■> yi;l ,v|lder Prätor eine Klage auf soviel, als die streitige Sache