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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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263
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Pa Ndect. L. I. Tit. 16. De officio proconsulis et legati. 263

Huf! ' llliffen sel ' JSt freizusprechen. Diese Art der Beauftra- (iL b 1St . !l ' Jer eule »usserordentKdifl; denn Niemand darf diean I , leilc Gewalt über Leben und Tod, oder irgend einerUi 1 " a ^ naa ssregel, auf einen Andern übertragen, also auch4 ™ as «echt, die Angeklagten freizusprechen , da sie beiüb-. • n u ' cn * angeklagt werden können. §. 1. Sowie eslia lr 1,U n ^ e 'i euen des Proconsuls beruhet, mit der Gerichts-z eit > ' c " la "den zu beauftraget!, oder nicht, so steht es ihmHel aUC ^ re '5 einen ertheilteii Auftrag dieser Art zurückzu-lialK ' ^ ocu c ' ar ^ er es nicht thun, ohne bei dem Kaiser des-^ a »gefragt zu haben. §. 2. Die Legaten müssen nicht den„' 0r Ulr » Rath fragen , sondern ihren Proconsul, und dieserp '' a "f die Anfragen der Legaten Antwort ertheilen. §. 3. Der. c oiisul braucht Geschenke nicht gänzlich auszuschlagen, son-Se'i 1UU " ^ arm Maass zu halten, so dass er sich auf der einene Weder mürrischer Weise ganz und gar weigern soll, sieseh '"i | meu ■> oocli auf der andern, aus Habsucht, in den Ge-, n . T^eu alles Maass überschreiten darf. Der Kaiser Severusiiljo Kaiser Antonin Iiabeu sich in einem Schreiben hler-) a ^°rtrefflich ausgesprochen; die Worte dieses Schreibens^y. " s °: Was Geschenke betrifft, so höre, wieOh ar "ber denken. Es ist ein altes Sprichwort:j|. 5?t ft!TO, o]')is navTOT.u, ovte naQCt nävxiov (wederes ,CS ' nt>cü zu jeder Zeit, noch von allen); dennst Sehr abstossend, von Niemand etwas anneh-l»-il" Zu wollen, aber schlecht, ohne Auswahl, undy s "chtig, alles zu nehmen. Wenn es nun in denin r . U """shefchlen heisst, dass der Proconsul selbst, oder wera lll(! "> [öffentlichen] Amte stehe, keine Gabe oder Geschenkan ly" nen ""^ "' (; hts kaufen solle , als zum täglichen Bedarf^ 'Ohningsuiitteln, so erstreckt sich dies doch nicht auf nn-ihi ' ' e Geschenke, sondern auf solche, welche die Bestirn-te lu' Zur Speise zu dienen, überschreiten. Solche uubedeu-\o • . esc henke kann man auch gar nicht zu der Eigenschaft

H-igentlichcnl Geschenken emporheben.1ji,1 '"• lm * Ü' & e °ff' Prdcons. — Wenn er in eine un-(i(> |. e " to "dere Stadt kommt, so nuiss er gestalten, dass ihm die-| i;; >c ein ]>fohlen werde , und oliue Unwillen sein Lob mit an-A\ CH ' uu * cm die Provincialeinwohner hierauf als eine EhreLJ, Sl>mc h machen, und nach der Sitte und dem früher Statt^ "»denen Gebrauch Ferien [der Gcrichtspflege] gestatten,stall ^ lnnss ^'° heiligen Gebäude und öffentlichen An-I'Vi ' . teSi,lcli e", um sie z« besichtigen , ob sie in Dach undbe& ' S " l(l ' 0ucr clllor Ausbesserung bedürfen, und wenn etwasSonnen worden, dafür Sorge tragen, dass es vollendet werde,"achdem os die Kräfte de» Gemeinwesens gestatten, fleissigu