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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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261
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p andect. h. I. Tit. 16. De officio proconsulis et legati. 261

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eul er aufheben, ist ein [besonderer] Richter bestellt, «im,j , "{ Sle bei der Aufbewahrung der Kleider betrüblich gekan-haben, die Untersuchung zu f «ihren.

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*• ULP. Hb. singnl. de off. Praef. Urbi. — Die Kai-

e verns und Antoninus haben an den Wachtvorsteher

> ;"'crns unu Antoninus Jiaocn an den vvacinvorstener

tt !' u . u ^i Mns folgendes verordnet: „die Miethsleute i 7 )

( . le J ei 'igen, welche nachlässig mit dem Feuer

g , be £angeit sind, kannst du mit Prügeln oder Peit-

I p u ausbauen lassen; diejenigen aber, welche

ichtlich Feuer angelegt zu haben überführt

xu en > «hergieb dein StadtvorsteherFabius Cilo,

sereiii Freunde; den entflohenen Sclaven lass

'"Setzen und überantworte sie ihren Herren."

Sechzehnter Titel.0 o ff i c i o proconsulis et legati,

\ron der Amtspflicht des Proconsul und des Legaten.)gi ' ULI», in,. I. Disput. — Der Proconsul hat zwar überall,aid er sich aus der Stadt begiebt, seine Proconsular-Iiisig-p "> seine Gewalt aber darf er nur in der ihm überwiesenen

Vll| z allein ausüben.

Bob 2. MA11CIAJV. lib. I. Ins/it. — Jeder Proconsul hat,

ald er uj^ aus j er § la( i t beg-eben hat, die Gericbtsbarkeit,

k eine streitige, sondern blos eine freiwillige, so dass also

ttto t■ en s °wohl Kinder als Sclaven entlassen und Annahmen

dp f! U( * CS Statt geschehen können. §. 1. Vor dem Legaten

q } r oconsuls kann aber Niemand freilassen, weil er keine

v er,c btsbarkeit dazu hat,

«to i 3, ULPl 1ib - XXVI - ad Sabin. — noch an Kindes Stattr 1 l1eu ) denn er hat überhaupt keine Gewalt zur LeitungSicher Verhandlungen.

? '"• *' ,ü - '• ile off. Procons. — Der Proconsul hat darauf

j Se 'ien, dass er seine Provinz nicht durch Einquartierung vonj.. ,l l'I ) en beschwere, wie unser Kaiser mit seinem Vater An-j ( '"» Severianus verordnet hat. §. 1. Kein Proconsv

de e '? e c 'S eue Leibwache halten;.. en Statt in den Provinzen Soldate

* S 1 Zfc. 1 . IT. ,

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sondern es versehen anten diesen Dienst. §. 2. Esj> 1 E ) Va «' besser, dass der Proconsul ohne seine Gattin [in seineda° VlMZ .' re ' se » doch kann er sie auch mitnehmen, nur möge erBa'| U ^f SSCl, 5 a; >ss der Senat unter den Consulen C o 11 a und Mes-.^ a sicli dahin ausgesprochen habe, dass wenn die Gattinnen de-JL ' We lche zu ihrem Posten reisen, etwas verbrochen haben, von" e " sel »st Rechenschaft und Ersatz gefordert werde. §. 3. lie-

> Insularios. Die Glosse erklärt dominos acdiuui; Brisson

hin

gegen inquilinos